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Machtübernahme

Am 30. Januar 1933 feierten die Nationalsozialisten den Tag ihrer Machtübernahme mit endlosen Fackelzügen durch das Brandenburger Tor. Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler bedeutete nun das endgültige Aus für die Weimarer Republik und zwangsläufig auch der Demokratie. Dies verdeutlichte sich, als Hitler die Auflösung des Reichstages am 1. Februar 1933 anordnete und somit die politischen Gegner als Kontrollfunktion ausschalten konnte. Insbesondere sollten SPD und KPD, die stärksten Parteien der Weimarer Republik, funktionsuntüchtig gemacht werden. Nach dem Reichtagsbrand unterzeichnete man eine Notverordnung , nach der auf legalem Wege verfassungsmäßige Grundrechte wie persönliche Freiheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt wurden, was den Nationalsozialisten ermöglichte, ihre politischen Kontrahenten zu verfolgen und zu vernichten.
Die Reichstags-Neuwahlen vom 5. März 1933, bestätigten den offiziellen Sieg der Nationalsozialisten. Das kurz darauf erlassene Ermächtigungsgesetz vereinfachte es der Regierung Gesetze ohne Reichstag- und Reichsratsverabschiedung zu erlassen. Die Diktatur der Nationalsozialisten war geschaffen und konnte nun nach Belieben handeln und fungieren. Durch die massive Propaganda sollte der Bevölkerung eine klare Linie vorgegeben werden und sie in den Bann der Nationalsozialisten ziehen. Personen die sich gegen das Regime stellten oder Gruppierungen, die nicht in das Idealbild der Nationalsozialisten passten, wurden verfolgt und vernichtet. Hierzu trugen insbesondere die Gleichschaltung und Zentralisierung der Lebensbereiche und Länder bei, welche eine absolute Kontrolle ermöglichte.

 

 

 

 

 

 

 

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