Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei

[Auszug] Potsdam: Der Tempelverlag 1916, S. 155-159

Von Johannes LepsiusRSS-Newsfeed neuer Artikel von Johannes Lepsius

Aus unserm Bericht geht unzweifelhaft hervor, daß die Deportation von der Zentralregierung in Konstantinopel angeordnet und durchgeführt worden ist. Eine so umfassende Maßregel, die sich auf ein Gebiet von 880 000 Quadratkilometer erstreckt (Armenien, Kurdistan, Klein-Asien, Nordsyrien und Mesopotamien, d. h. auf ein Gebiet, das ebenso groß ist als Deutschland, Österreich und die Schweiz zusammengenommen), kann nicht irgendwelche zufälligen und unkontrollierbaren Ursprünge gehabt haben.

Es ist in der deutschen Presse, die mangels eigner Nachrichten auf Vermutungen angewiesen war und ihre Urteile über Dinge, die „hinten in der Türkei“ vor sich gehen, mehr aus der Phantasie, als aus der Kenntnis von Tatsachen schöpfen mußte, lang und breit ausgeführt worden, daß es sich bei den armenischen Massakers und Deportationen um Dinge handle, die etwa mit den Judenverfolgungen des Mittelalters zu vergleichen seien. „Der Ottomane ist arglos und gutmütig“ schreibt Graf Reventlow in der ‚Deutschen Tageszeitung‘, „er bietet ein überaus bequemes Objekt zur Ausnutzung bis zu einem gewissen Augenblick und Grade, wo ihn die Verzweiflung erfaßt und er sich mit Gewalt gegen seine Peiniger erhebt. Wie bedauerlich an sich, vom Standpunkt der Zivilisation gesehen, solche gesetzlose Selbsthilfe sein mag, so liegt doch auf der Hand, daß gerade die Armenier …  am wenigsten Mitleid und gefühlvolle Erregung der Kulturwelt verdienen.“ Natürlich ist dem Verfasser unbekannt, daß 80 v. H. der armenischen Bevölkerung, und zwar gerade diejenigen, die in erster Linie von der Deportation betroffen wurden, Bauern sind, die sich vermutlich nicht mit der Aussaugung der ihnen benachbarten räuberischen Kurden abgegeben haben. Auch beruht alles, was man in der deutschen Presse über Charakter und Bedeutung des armenischen Handels als selbstverständliches und nicht erst zu beweisendes Urteil zu lesen gewohnt ist, auf nicht mehr als der Kenntnis einer Redensart, die im Orient je nach Bedarf abwechselnd auf Armenier, Juden oder Griechen angewendet wird. Die Grundannahme aber, daß es sich bei der Deportation und Vernichtung des armenischen Volkes um „gesetzlose Selbsthilfe“ handle, ist so sehr aus der Luft gegriffen, daß sie nicht erst der Widerlegung bedarf.

Eine beträchtliche Anzahl von Regierungsbeamten im Innern, wie der Wali Djelal Bey in Aleppo, der Wali Rachmi Bey in Smyrna, der Wali Djelal [Tahsin] Bey in Erzerum, die Mutessarifs von Malatia Nabi Bey und Reschid Pascha und viele Kaimakams, haben sich mit oder ohne Erfolg gegen die Durchführung der Maßregel gesträubt. Die türkische Bevölkerung, die überall im Frieden mit den Armeniern lebte, hat sich vielfältig gegen die Deportation ihrer Mitbürger aufgelehnt und gegen deren Vernichtung bei den Behörden Verwahrung eingelegt. Die Bevölkerung von Erzerum hat eine Eingabe an die Zentralregierung gemacht. Die Türken von Alaschkert telegraphierten nach Konstantinopel und erhoben Einspruch gegen die Behandlung der Armenier. Die Türken von Wan haben ihre armenischen Mitbürger wissen lassen, daß sie nur gezwungen gegen sie kämpften; ein unberücksichtigt gebliebener Protest wurde von mehreren vornehmen Türken gegen den von dem Gouverneur angestifteten Bürgerkrieg erhoben. In mehreren Orten von Nikomedien hat die Bevölkerung den Abzug der Armenier zu verhindern versucht. In Adabasar versammelten sich die Muhammedaner der Stadt am Bahnhof, um sich der Verschickung zu widersetzen. Dasselbe geschah in Mudania, so daß der Befehl zunächst zurückgenommen wurde. In einem Dorf in der Nähe von Kaisarije weigerten sich die Türken, die im besten Einvernehmen mit ihren christlichen Nachbarn lebten, die Armenier ziehen zu lassen und erklärten dem Kaimakam, wenn er die Deportation ausführen würde, würden sie mitgehen. Auch hier mußte der Kaimakam den Deportationsbefehl vorläufig zurücknehmen. Der Pöbel in den Städten hat sich zwar, soweit es die Regierung zuließ, an der Plünderung armenischer Habseligkeiten beteiligt, nirgends aber handelte es sich dabei um einen Ausbruch von Volksleidenschaften, sondern um eine willkommene Gelegenheit zum Diebstahl. Denn die Regierung war es, die Acker, Häuser, Warenbestände und Hauseinrichtungen der Deportierten mit Beschlag belegte und nach dem Abzug zu Spottpreisen verauktionierte.

Was geschehen ist, ist eine in größtem Maßstabe durchgeführte Expropriation von anderthalb Millionen Staatsbürgern, die durch ihre zähe Arbeitskraft am meisten zur Hebung der wirtschaftlichen Kultur des Landes beigetragen hatten.

Die europäische Vorstellung, daß die verschiedenen Religions- und Rassenelemente der Türkei nicht im Frieden miteinander zu leben vermöchten, ist grundfalsch. Die Bevölkerung hat seit Jahrhunderten zusammengelebt. Ebenso wie Muhammedaner und Christen in Bosnien und der Herzegowina friedlich beisammen wohnen, würden Araber und Syrer, Armenier und Kurden, Türken und Griechen, Drusen und Maroniten im schönsten Frieden zusammenleben und zusammenarbeiten, wenn es etwas einer europäischen Regierung Ähnliches in der Türkei gäbe. Die alte Regierungsweisheit der türkischen Sultane war das divide et impera, ein Grundsatz, durch den die Bevölkerung der Türkei allmählich auf den vierten Teil ihres ursprünglichen Bestandes herunter dividiert worden ist. Die jetzige Maßregel der türkischen Regierung, die das dünnbesäte Land aufs neue entvölkert, ist dagegen nicht durch Aufhetzung der Bevölkerungsteile gegeneinander, sondern auf dem Verwaltungswege, zustande gekommen.

Wir sind in den Berichten wiederholt der Tatsache begegnet, daß die Provinzialregierung in ihren Anordnungen sei es gehemmt, sei es gefördert wurde durch Organe einer Nebenregierung, die, obwohl unverantwortlich, doch den Charakter einer höheren Instanz trug. Es ist die Organisation der Klubs des „Komitees für Einheit und Fortschritt“, die tatsächlich ebenso, wie einst das Spionagesystem Abdul Hamids, die Regierungshandlungen im Innern entscheidend bestimmt. Diese Organisation ist nicht eine Parteiorganisation im europäischen Sinne, denn sie besteht nur aus Führern und hat keine Volksmassen hinter sich. Sie ist nur eine dünne Schicht türkischer Intellektueller und ihrer Werkzeuge. Vor der Niederschlagung der türkischen Opposition im Jahre 1912 hatte die gegenwärtige Organisation noch mit einem Widerstande von seiten der Anhänger der liberalen Opposition und der vornehmen Alttürken zu rechnen. Zur Zeit besitzt sie die Alleinherrschaft und sorgt dafür, daß bei den Wahlen nur die von dem „Komitee für Einheit und Fortschritt“ bezeichneten Kandidaten gewählt werden. Eine Opposition im türkischen Parlament gibt es vorläufig nicht. Obwohl nur der Regierungsapparat, mit dem die militärischen Behörden zusammenwirken, eine Maßregel, wie die der Expropriation und Deportation des armenischen Volkes durchführen konnte, so war doch augenscheinlich das „Komitee für Einheit und Fortschritt“ und seine Organe in den Provinzen die Seele des ganzen Unternehmens. Es sorgte dafür, daß die Dinge nach Wunsch vonstatten gingen und nirgends durch Regungen des Wohlwollens oder der Menschlichkeit gehemmt wurden. Insbesondere lag auch die Organisation der Banden, für die alle nur brauchbaren Elemente, Kurdenstämme, berüchtigte Räuberbanden und entlassene Sträflinge, verwendet wurden, in den Händen der jungtürkischen Klubs. Die türkische Bevölkerung ist von dem Vorwurf freizusprechen, daß sie „in gesetzloser Selbst Hilfe“ sich an ihren armenischen Mitbürgern, mit denen sie im Frieden lebte, vergriffen habe. Es braucht aber nicht erst gesagt zu werden, daß die systematisch organisierten Kurdenhorden und Verbrecherbanden, die auf die Deportierten losgelassen wurden, nicht lange eingeladen zu werden brauchten, nach ihren eigenen Gelüsten mit den unglücklichen Opfern der Deportation zu verfahren. Die große Masse der Erschlagenen kommt aber nicht auf Rechnung dieser legalisierten gesetzlosen Elemente, sondern auf Rechnung der Regierungsorgane, der Gendarmerie und der türkischen Milizen.

Editorische Hinweise von Michael  Stark

Textgrundlage

Johannes Lepsius: Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei. Potsdam: Der Tempelverlag 1916, S. [155] – 159. Der Textauszug trägt die Überschrift 1. Der Charakter der Ereignisse und leitet den Die Schuldfrage betitelten Zweiten Teil des Reports ein. Er ist im Wortlaut bis auf die Korrektur des Namens ‚Djelal Bey in Erzerum‘ in ‚Tahsin Bey‘ identisch mit der entsprechenden Passage in der Neuauflage unter dem Titel Der Todesgang des Armenischen Volkes. Bericht über das Schicksal des Armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges. Potsdam: Der Tempelverlag 1919, S. [155] – 159.  

Kommentar

Johannes Lepsius (geb. am 15. Dezember 1858 in Berlin, gestorben am 3. Februar 1926 in Meran), Dr.phil., evangelischer Theologe, Orientalist und 1895 Mitbegründer der „Deutschen Orient-Mission“, rief 1896/97 als humanitäre Reaktion auf die Armeniermassaker unter Sultan Abdulhamid II. (1842 – 1918), die er in seiner Dokumentation Armenien und Europa. Eine Anklageschrift wider die christlichen Großmächte und ein Aufruf an das christliche Deutschland (Berlin-Westend 1896) publik machte, das Armenische Hilfswerk ins Leben und gründete 1914 mit dem evangelischen Theologen, politischen Publizisten, Kolonialbeamten und Reiseschriftsteller Karl Albert Paul Rohrbach (1869 – 1956) und dem armenischen Autor und Aktivisten Avetik Issahakyan (1875 – 1957) in Berlin die „Deutsch-Armenische Gesellschaft“. Er war einer der wenigen deutschen Intellektuellen, die das Leid der armenischen Bevölkerung nicht ignorierten, als Christenverfolgung skandalisierten und die genizodale Dimension der jungtürkischen Ethnopolitik ab 24. April 1915, d.h. den Plan zur völligen Auslöschung der Armenier als Armenier durch Deportation, Massaker und Todesmärsche, erkannten und öffentlich beklagten. Obwohl sie die Frage nach der deutschen Mitschuld am Völkermord – definiert als Verbrechen gegen die Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe in der Absicht, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören – umgehen und partiell auch verunklären, ist es den Publikationen dieses nationalkonservativ eingestellten Philanthropen und nach ihm dem Engagement des expressionistischen Lyrikers und Pazifisten Armin T. Wegner (1886 – 1978) sowie Franz Werfels (1890 – 1945) im November 1933 erschienenem Roman Die vierzig Tage des Musa Dagh (2 Bde., Berlin: Zsolnay) zu verdanken, dass der Armenier-Genozid in Erinnerung blieb und die Frage anhängig, wie tief der wichtigste Bündnispartner der damaligen Türkei in die Vorgänge verstrickt gewesen sei. Zweifellos war die politische Führung des Deutschen Kaiserreichs durch eigene diplomatische Quellen und nicht zuletzt durch Lepsius von der Verfolgung und Vernichtung der Armenier, Aramäer und Assyrer informiert, und deutsche Militärs waren bei der Planung und Durchführung der Vertreibungen nachweislich involviert.            

Weiterführende Literatur: Deutschland, Armenien und die Türkei 1895-1925. Dokumente und Zeitschriften aus dem Dr. Johannes-Lepsius-Archiv an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hg. von Hermann Goltz. 3 Teile, München 1998 – 2004; Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts. Hg. von Wolfgang Gust. Springe 2005; Holocaust und Völkermorde. Die Reichweite des Vergleichs. Hg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts von Sybille Steinbacher. Frankfurt a.M., Jahrbuch 2012 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust,  darin bes.: Wolf Gruner: „Armenier-Greuel“. Was wussten jüdische und nichtjüdische Deutsche im NS-Staat über den Völkermord von 1915/16?, S. 31 – 54; Christian Werkmeister: Johannes Lepsius und die Verbrechen an den Armeniern. Die Vorgeschichte der UN-Genozidkonvention, S. 83 – 106; Jürgen Gottschlich: Beihilfe zum Völkermord. Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier. Berlin 2015; Michael Hesemann: Völkermord an den Armeniern. Mit unveröffentlichten Dokumenten aus dem Geheimarchiv des Vatikans über das größte Verbrechen des Ersten Weltkriegs. München 2015; Rolf Hosfeld: Tod in der Wüste. Der Völkermord an den Armeniern. München: 2015.

Bereits am 5. Oktober 1915 hatte Lepsius im Deutschen Reichstag von seinen kurz zuvor im Juli/August in Konstantinopel durchgeführten, übrigens durch die deutsche und amerikanische Botschaft unterstützten Recherchen berichtet, auf denen der spätere Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei basierte. Während der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten die Fama von angeblicher Illoyalität der Armenier und notwendiger Umsiedlungsaktionen genügte, sah sich Karl Liebknecht (1871 – 1919) nach einem Gespräch mit Lepsius zu seiner offziellen Anfrage vom 18. Dezember 1915 gedrängt, die am 11. Januar 1916 vom Vertreter der Reichsregierung indes nur ausweichend beantwortet wurde. Liebknecht konstatierte, dass „die armenische Bevölkerung zu Hunderttausenden aus ihren Wohnsitzen vertrieben und niedergemacht worden ist“, und forderte zur Intervenierung bei der türkischen Regierung auf, „um die gebotene Sühne herbeizuführen, die Lage des Restes der armenischen Bevölkerung in der Türkei menschenwürdig zu gestalten und die Wiederholung ähnlicher Greuel zu verhindern.“ (Reichstagsprotokolle, 26. Sitzung, Anfrage Nr. 12, Drucksache Nr. 187) Der in 20.000 Exemplaren gedruckte Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei, der erschütternde Augenzeugenberichte enthält, wie man die Armenier enteignete, deportierte, gezielt ermordete und zu Todesmärschen zwang, wurde am 7. August 1916 durch Militärzensur-Verfügung verboten. Zwar erreichte das per Post verschickte Gros der Auflage viele Adressaten, vor allem die angeschriebenen protestantischen Pastorate, dagegen wurden die ca. 500 an Journalisten, Wissenschaftler und an Abgeordnete des Reichstags und des württembergischen Landtags versandten Drucke beschlagnahmt. Erst nach Kriegsende erschien, zusammen mit der Auftrags-Publikation Deutschland und Armenien 1914–1918, Sammlung diplomatischer Aktenstücke. (Potsdam: Der Tempelverlag 1919), eine Neuauflage der Dokumentation (Der Todesgang des armenischen Volkes, 1919) mit ausführlicherem Vorwort und der Wiedergabe des erfolglosen Gesprächs, das Lepsius am 10. August 1915 mit Enver Pascha, dem osmanisch-jungtürkischen Kriegsminister,  geführt hatte, um ihn zur Umkehr zu bewegen und den Völkermord zu stoppen. Darin wird (S. XIIf.) der ‚türkische Kriegsgott‘ und zynische Massenmörder entlarvend porträtiert:    

Enver Pascha trat ein, eine schlanke mittelgroße Gestalt mit schmalen abfallenden Schultern. Der osmanische Nationalheld, dessen halbalbanisches Blut in den kritischen Phasen der jüngsten Geschichte das türkische Phlegma oft zu abenteuerlichen Entschlüssen hinriß, hat bei aller selbstbewußten Unbekümmertheit nichts heldisches in seinem Wesen, eher etwas mädchenhaftes, wie es von Robespierre gesagt wird. In seiner schmucken Uniform mit Pelzmütze und Schnüren mehr Zigeunerbaron als Heros. Schon in Berlin wurde erzählt, daß über seinem Schreibtisch zur Rechten Napoleon, zur Linken Friedrich der Große und in der Mitte, als Kreuzung beider, sein eigenes Bildnis hing.

Franz Werfel hat im Musa Dagh das Eintreten von Lepsius für Menschenrechte und dessen Versuche, die Armenier zu retten, literarisch gewürdigt. Das fünfte Kapitel Zwischenspiel der Götter des Ersten Buchs ist eine fiktive Version des Gesprächsprotokolls. Ehrende Erwähnung fanden Lepsius‘ Schriften zuletzt in der Begründung des inzwischen gebilligten Antrags zur Armenier-Resolution des Deutschen Bundestags vom 31. Mai 2016  (Drucksache 18/8613), die u.a. nahelegt, Vertreibung und Vernichtung der Armenier und anderer christlicher Minderheiten vor hundert Jahren nicht länger relativierend und sachlich falsch als ‚Pogrome‘ und ‚Massaker‘ oder gar als ‚kriegslegitime‘ Maßnahmen zu kategorisieren, sondern historisch korrekt als ‚Völkermord‘ zu bezeichnen – auch als Empfehlung an die Regierung des heutigen NATO-Bündnispartners Türkei, revisionistische Geschichtsbetrachtung als Grundlage der Rechtsprechung und Staatsräson zu überwinden.

Erläuterungen

Ernst Christian Einar Ludwig Detlev Graf zu Reventlow (1869 – 1943) war ein deutscher Seeoffizier, Schriftsteller, Journalist, deutschvölkischer, später nationalsozialistischer Politiker und Bruder der Schriftstellerin Franziska zu Reventlow (1871 – 1918). – Eine verbreitete Redensart unterstellte den Armeniern betrügerischen Volkscharakter: „Gleich den Juden in Europa haben sich […] die Armenier auf den Handel verlegt […]. In Raffinirtheit und Verschlagenheit jedem anderen überlegen, ist indeß das Hauptaugenmerk der armenischen Handelsleute darauf gerichtet, unsolide Ware von gefälligem Aeußeren billig einzukaufen, um sie als erste Qualität theuer zu verkaufen.“ (Friedrich von Hellwald: Die Erde und ihre Völker. Ein geographisches Hausbuch. Zweiter Band. Stuttgart: Franke 1880, S. 335). – Das ‚Komitee für Einheit und Fortschritt‘ (türkisch: İttihat ve Terakki Cemiyeti), die mächtigste politische Organisation der Bewegung der Jungtürken, die mit kurzer Unterbrechung von 1908 bis 1918 regierte, war für Planung und Durchführung des Völkermords an den Armeniern, Assyrern und Aramäern maßgebliche Instanz. Ende des Krieges entzogen sich die Hauptverantwortlichen Damad İsmail Enver Pascha (1881 – 1922), Generalleutnant und Kriegsminister des Osmanischen Reichs, Mehmed Talât, bekannt als Talât Bey oder Talaat Pascha (1874 – 1921), Innenminister und Großwesir des Osmanischen Reichs, Ahmet Cemal, bekannt als Cemal Pascha (1872 – 1922), General und führendes Regierungsmitglied des Osmanischen Reichs, Bahattin Şakir (1874 – 1922), Gründungsmitglied des Komitees sowie Leiter der Spezial- und Geheimorganisation Teşkilât-ı Mahsusa, Mehmet Cemal Azmi (1868 – 1922), Gouverneur der Provinz Trabzon, der Strafverfolgung und den gegen sie verhängten Todesurteilen durch Flucht. Talaat, Şakir und Azmi wurden in Berlin und Cemal in Tiflis von armenischen Attentätern liquidert, Mehmed Nâzım Bey, auch bekannt als Doktor Nazim (1870 – 1926), Arzt und kurzfristig Bildungsminister, wurde später wegen angeblicher Beteiligung an einem Attentat gegen den türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk (1881 – 1938) zum Tode verurteilt und hingerichtet. – Abdulhamid II., der die Massaker an den Armeniern 1894 – 1896 veranlasste, war vom 31. August 1876 bis zum 27. April 1909 Sultan des Osmanischen Reiches.