Buch-Suche
Online-Abo Newsletter RSS HauptportalBuchhandlungVerlagHilfe  
Erweiterte Suche Suche starten ?
Startseite
Inhalt 08-2010
Archiv
Abo-Service
Druckfassung
Leserbriefe
Kulturjournal
Mitarbeit/AGB
Impressum
Anmelden
Partner
Germanisten-
verzeichnis

des DAAD und DGV
 
Online-Abonnement
Infos und Bestellung
Abonnentenliste
Suche & Download
von ca. 10 000 Rezensionen
Kulturjournal
 
Portale
Hauptportal
Verlag
Hier erscheinen die gedruckten Ausgaben von literaturkritik.de, Bücher und Online-Publikationen.
Buchhandlung
Tipps, Informationen und Angebote.
Forschung & Lehre
Literaturkritik in Deutschland
Online-Lexika
zur Literaturkritik und Literaturwissenschaft
 
Neues

Neues seit 7 Tagen

Neues von uns bei:
Twitter
Facebook

Eingegangene Bücher
Kritiker-Bestenliste
Tipps der Redaktion
Veranstaltungen
Links
Newsletter bestellen
Das Kanon-Spiel

Themen

2008

Das Jahr 1968
Raum
Bilder und Metaphern
Religion
Israel
Postkolonialismus
Kafka
1968 - neue Folge
Thomas Pynchon
Erster Weltkrieg / Revolution

2009

Moderne

Charles Darwin
Robert Minder
Jürgen Habermas
Sexualität
Karl May
Die Wende 1989
Sigmund Freuds 70. Todestag
Karl May
Friedrich Schiller
Interkulturalität

2010

Gefühle I
Gefühle II
Thomas Mann und die Emotionen
Spannung
Literaturkritik - Reich-Ranicki zum 90.

Aktueller Anlass
Helene Hegemann und die Literaturkritik


Für Online-Abonnenten

Online-Bibliothek kanonischer Texte

Rezensionen finden im Internet

Online-Lexikon Literaturwissenschaft

Oliver Pfohlmanns Kleines Lexikon der Literaturkritik


Infos

Unsere Rezensenten

Recherchier- und Redigierdienst

Werbung

Wir über uns

Pressestimmen über uns

 
 literaturkritik.de » Nr. 6, Juni 2007 » Debatte: Zensur in der Bundesrepublik
 
 ZURÜCKBLÄTTERN   VORBLÄTTERN 

Ein Fehlurteil als Maßstab?

Ein Lackmustest für das Problem der Kunstfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland: Zu Maxim Billers "Esra" und Klaus Manns "Mephisto"

Von York-Gothart Mix und Christian Eichner

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Ist es vertretbar, dass das Verbot für ein in das kulturelle Gedächtnis eingegangenes Werk der Exilliteratur wie Klaus Manns "Mephisto" auf Dauer, noch Jahrzehnte nach dem Tod aller Betroffenen, juristisch Maßstäbe setzt? Ist der Schutz des Persönlichkeitsrechtes gegenüber dem Allgemeininteresse an der Kanonisierung und Tradierung eines epochentypischen Textes, der für die soziokulturelle Selbstverständigung und die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte von Bedeutung ist, prinzipiell prioritär? Überwiegt das Persönlichkeitsrecht eines in der NS-Diktatur hoch dekorierten Schauspielers das Allgemeininteresse an der Auseinandersetzung mit eben dieser Diktatur?

Nicht allein diese Fragen stellen sich angesichts der Vielzahl von Bücherverboten, die in den letzten Jahren durch Privatpersonen vor staatlichen Gerichten erwirkt werden. Die Kläger berufen sich dabei stets auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG. Fiktionale Texte verletzen ihrer Einschätzung nach das Persönlichkeitsrecht so grundlegend, dass diesem Recht gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheitsgarantie (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) Priorität zugesprochen wird. Mit dieser Begründung wurden Texte von Birgit Kempker, Reinhard Liebermann, Alban Nicolai Herbst sowie Maxim Billers 2003 erschienener Liebesroman "Esra" indiziert. Im "Esra"-Verfahren ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde des Verlages Kiepenheuer & Witsch anhängig. Das Verfahren ist als Neuauflage des Verfassungsstreits um das Bücherverbot von Klaus Manns Exilroman "Mephisto - Roman einer Karriere" anzusehen und wird für die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Interpretation der Kunstfreiheit sowie den deutschsprachigen Literaturbetrieb maßgebliche, ja, normierende Bedeutung erlangen.

Die jüngsten Urteile im "Esra"-Verfahren, die der Rechtsprechungslinie des "Mephisto"-Verbots im Wesentlichen folgen und partiell sogar die Kunstfreiheitsgarantie zugunsten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch weiter reduzieren, legen die nicht vorstellbare Konsequenz nahe, auch kanonisierte Texte wie Alfred Anderschs "Der Vater eines Mörders", Volker Brauns "Hinze-Kunze-Roman" und seine "Unvollendete Geschichte", Bernward Vespers "Die Reise", Uwe Johnsons "Das dritte Buch über Achim", Rolf Hochhuths "Juristen" und "Der Stellvertreter" sowie die gesamte autobiografisch inspirierte Erzählprosa von Thomas Bernhard, Hans Fallada und anderer Autoren im Falle einer Klage von Personen, die sich in diesen Werken zu erkennen glauben, zu indizieren. Die Folgen einer derartigen Rechtsprechung sind nicht nur für fiktionale Texte, die sich wie Imre Kertész′ "Roman eines Schicksallosen", Jorge Semprúns "Was für ein schöner Sonntag", Nico Rosts "Goethe in Dachau", Bruno Apitz′ "Nackt unter Wölfen", Wolfgang Hilbigs "Ich" oder Erich Loests "Durch die Erde ein Riss" mit der Geschichte des Totalitarismus im 20. Jahrhundert auseinandersetzen, völlig inakzeptabel und unübersehbar. Zudem ist eine potentielle politische Instrumentalisierung der Logik dieser Jurisdiktion durch die Gegner jeder Kunstfreiheit zu erwarten und wahrscheinlich. Eine verfassungsrechtliche Selbstdemontage kann die Folge sein.

Was sich juristisch als Detailabwägung zwischen grundgesetzlich garantierter Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht darstellt, tangiert also Grundsatzprobleme der kulturellen Selbstverständigung und die Debatte über die in der Verfassung zwar abgeschaffte, realiter aber existente Zensur. Die von Roman Jakobson aufgeworfene Frage, was aus einer sprachlichen Nachricht ein Kunstwerk macht, wird ebenso berührt, wie die Realitätsreferenz literarischer Werke oder das Problem, inwiefern die Rechtsprechung in der Bundesrepublik die Benennungsmacht im grundgesetzlich autonomisierten Feld der Literatur für sich reklamieren kann. Die Eskalation des Rechtsstreits um "Esra", der engagierte Appelle an das Bundesverfassungsgericht seitens des Deutschen P.E.N., des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) provozierte, unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung und Dimension des Falls. Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Lackmustest für die Kunstfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.

Der hier als pdf-Dokument zugängliche Beitrag Ein Fehlurteil als Maßstab? Zu Maxim Billers 'Esra′, Klaus Manns 'Mephisto′ und dem Problem der Kunstfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland von Christian Eichner und York-Gothart Mix führt erstmals die rechts- und literaturwissenschaftlichen Implikationen des seit Jahrzehnten virulenten Problems zusammen und wurde am 24.5.2007 dem Vorsitzenden des Ersten Senats und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Professor Hans-Jürgen Papier, vorgelegt.

York-Gothart Mix, Professor für Literaturwissenschaft und Komparatistik an der Universität Marburg. Studium der Germanistik, Soziologie, Politikwissenschaft und Geschichte in Berlin und München. Zahlreiche Publikationen zur Literatur-, Medien- und Zensurgeschichte. Zuletzt: "Zensur im Jahrhundert der Aufklärung. Geschichte, Theorie, Praxis" (Göttingen 2007, zusammen mit Wilhelm Haefs).

Christian Eichner, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Rechtsanwaltssozietät Lovells im Büro in Düsseldorf. Studium der Rechtswissenschaften und Germanistik (Hauptfach Neuere deutsche Literatur) in München und Genf, Promotion an der Universität Bayreuth und Master of Laws (LL.M.) Studium an der New York University.

Titelbild

Maxim Biller: Esra. Roman.
Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2003.
213 Seiten, 18,90 EUR.
ISBN-10: 3462032135

Weitere Informationen zum Buch

Bestellen bei buecher.de





LESERBRIEF SCHREIBEN
DIESEN BEITRAG WEITEREMPFEHLEN
DRUCKVERSION
NEWSLETTER BESTELLEN

 ZURÜCKBLÄTTERN   VORBLÄTTERN 
 literaturkritik.de » Nr. 6, Juni 2007 » Debatte: Zensur in der Bundesrepublik
 

http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=10827

Anzeige

Letzte Änderung: 21.08.2007 - 12:37:07
Erschienen am:05.06.2007
Lesungen: 9855
© beim Autor und bei literaturkritik.de

 

 Seitenanfang 
+++ literaturkritik.de +++ Rezensionsforum für Literatur und Kulturwissenschaften +++
+++ Startseite | Inhalt 08-2010 | Archiv | Buch-Suche | Abo-Service | Druckfassung | Leserbriefe | RSS-Newsfeeds | Kulturjournal | Ankündigungen | Links | Mitarbeit/AGB | Werbung | Impressum +++