Wenn das limbische System sich zu Wort meldet

Michael Pauen und Gerhard Roth referieren Seichtes zu „Freiheit, Schuld und Verantwortung“

Von Willem WarneckeRSS-Newsfeed neuer Artikel von Willem Warnecke

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Das zu betrachtende Buch sei hier als Beispiel aufgefasst, nämlich als eine von jenen Publikationen, deren Marktanteil und Renommee in den letzten Jahren stetig stieg: solche zur Wissenschaftsvermittlung oder neudeutsch ‚public understanding of science‘. Komplizierte Sachverhalte und Aspekte einzelner wissenschaftlicher Disziplinen sollen darin auch für Laien verständlich gemacht werden – was, wenn das so einfach wäre und in allen Fällen gelänge, die Frage aufwürfe, wozu es dann überhaupt noch langwieriger Studiengänge bedürfe. Keinesfalls immer, aber durchaus zu oft sind solche Publikationen als bloßes Infotainment anzusehen, die eben kein zuverlässiges Wissen vermitteln, da sie ihren Gegenstand zu oberflächlich darstellen oder ihn zu stark vereinfachen. Wissenschaftsvermittlung hat unbestritten ihre Berechtigung – vermutlich sogar ihre Notwendigkeit –, gleichwohl aber auch ihre Grenzen.

Um die universelle Bedeutung des eigenen Fachgebiets zu betonen, werden dabei nämlich schnell überzogene Ansprüche erhoben, deren Beleg weder bislang erbracht werden konnte noch auch nur in naher Zukunft anstünde beziehungsweise wahrscheinlich (oder möglich) erscheint, oder die schlicht unsinnig sind. Ein unrühmliches Beispiel dafür ist etwa die These des Kasseler Pflanzenphysiologen Kutschera: „Nichts in den Geisteswissenschaften ergibt einen Sinn außer im Lichte der Biologie“. Das Zielpublikum dieser Publikationen sind nun aber Laien, also genau jene Personen, die die mögliche innerdisziplinäre Kritik weder selbst führen, noch sie oft auch nur nachvollziehen können: letzteres insofern, als zum Nachweis der zu starken Vereinfachung höchstwahrscheinlich komplexere fachspezifische Argumentationen vonnöten sind.

Aufgrund dieser Asymmetrie von Position und Gegenrede bleibt der Öffentlichkeit leider meist allein die unbelegte, vereinfachte oder überzogene These präsent. Eine passende Veranschaulichung hierfür ist etwa der Umstand, dass mit der ‚Edition Unseld‘, der das zu besprechende Buch von Gerhard Roth und Michael Pauen entstammt, gerade die „rasanten Fortschritte der Naturwissenschaften im letzten Jahrhundert“ präsentiert werden sollen – während die Argumentation der Autoren in empirischer Hinsicht primär auf einem knapp 30 Jahre alten und in Aufbau und Ergebnissen immer schon heftig umstrittenen Experiment beruht: Es scheint, als hätte ausgerechnet die Hirnforschung in den letzten Jahrzehnten ansonsten nichts qualitativ Besseres oder Neueres zu bieten gehabt.

Die Ausführlichkeit dieser Kritik sei also dadurch begründet, dass die nachstehenden Punkte auch auf eine Vielzahl anderer ‚neuroszientistischer‘ Publikationen zu Themen wie Willensfreiheit, physiologische Bedingtheit und Aussagekraft der Biowissenschaften bezogen werden können: Nur für sich genommen rechtfertigt ein nicht einmal 200 Seiten starkes Büchlein einen solchen Aufwand sicher nicht.

Es sei übrigens durchaus nicht behauptet, neurobiologische und -physiologische Forschung sei generell unwissenschaftlich oder überflüssig. Ganz im Gegenteil beschert sie uns großartige Erkenntnisse und eröffnet uns vielfältige Optionen in Bereichen von Medizin bis Psychologie. Dass ihre Erklärungsmöglichkeiten indes nicht gänzlich unbegrenzt sind und sie konkret eben nicht das leisten kann, was Pauen und Roth ihr abverlangen, tut dem in keiner Weise Abbruch.

Selbstsicht der Autoren

Eine „jahrelange intensive fachliche und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen einem Philosophen (M.P.) und einem Hirnforscher (G.R.)“ war fruchtbar, und daher legten Michael Pauen und Gerhard Roth vor einiger Zeit ihre neue „aufgeklärt-naturalistische Theorie der Freiheit“ vor. Diese soll die Ergebnisse der modernen empirischen, insbesondere der neurologischen Forschung berücksichtigen, ohne dabei in einen „naiven Reduktionismus nach dem Muster ‚Der Geist ist nichts anderes als das Feuern von Neuronen‘“ abzugleiten. Es gelte, einen Wust an vielfältigen Erörterungen und festgefahrenen Standpunkten zum Thema Willens- beziehungsweise Handlungsfreiheit zu überwinden, um ein „wesentlich differenzierteres Verständnis von Schuld und Verantwortung“ zu ermöglichen.

Die Autoren gehen davon aus, eine „Zurückführung auf biologische Prozesse würde dabei der Freiheit nicht nur nicht im Wege stehen, sondern erst verständlich machen, wie unsere Wünsche, Gedanken und Überzeugungen in einer physischen Welt wirksam werden können.“ Um die unbefriedigenden bislang vorgestellten Konzeptionen zu übertreffen, entwickeln sie in der Folge einen „anspruchsvollere[n] Begriff von Freiheit“, der an ‚Selbstbestimmtheit‘ orientiert ist. Dafür werden vorangegangene Konzeptionen, philosophische Überlegungen zu damit in Zusammenhang stehenden Begriffen (etwa ‚Persönlichkeit‘, ‚Grund‘ und ‚Ursache‘) sowie den Gegenstand betreffende vorwissenschaftliche Intuitionen vorgestellt, diskutiert und kritisiert. Nach Darlegung der „neurobiologische[n] Grundlagen von Willenshandlungen“ schließen sie ihre Argumentation mit rechtsphilosophischen Gedanken zu ‚Schuld‘ und ‚Strafe‘. Insgesamt also ein anspruchsvolles interdisziplinäres Programm – dem Pauen und Roth zufolge „der Umstand zugute kam, daß der Hirnforscher eine philosophische Ausbildung und der Philosoph gründliche Kenntnisse in der Hirnforschung vorzuweisen hat.“

Zusammenfassung der Kritik

Der Qualität des resultierenden Werks nach zu urteilen erscheint diese Selbstsicherheit indes nicht gänzlich angebracht. Denn vor dem detaillierten Eingehen auf einzelne Punkte lässt sich zusammenfassend sagen, dass sich aller Renommiertheit der Autoren zum Trotz in ihrem Text neben kleinen Flüchtigkeitsfehlern auch frappierende Patzer finden. Diese kompromittieren sowohl die neurologische als auch die philosophische Komponente der Arbeit, letztere insbesondere in Form von unzureichend genauer Redeweise. Die bisweilen stilistisch ungelenken Ausführungen von Pauen und Roth sind zudem bei allem informativen Gehalt charakterisiert durch ein ermüdend hohes Maß an Redundanz. Dass zum Gesamttext zwei aus unterschiedlichen Disziplinen stammende Personen beigetragen haben, merkt man ihm streckenweise deutlich und dabei unangenehm an. Auch das Ergebnis rettet das Buch nicht, denn ausgerechnet bezüglich der im Klappentext angekündigten „weitreichende[n] Konsequenzen für das Strafrecht und den Strafvollzug“ schweigen Pauen und Roth sich aus: Sie äußern sich lediglich zu juristischen Bedingungen und Gegebenheiten, obwohl an bestimmten Stellen viele Leser sicherlich ein (konstruktives) Weiterdenken geradezu erwarten würden. Zuletzt fällt der Umstand negativ auf, dass die Autoren vermeinen, ihrem verunglückten Theorieansatz zu allem Überfluss auch gleich selbst noch das Prädikat ‚aufgeklärt‘ verleihen zu können.

Lesenswert ist das Buch allein in Hinblick auf die sehr anschaulichen Plausibilisierungen, dass ein gänzlicher oder weitgehender Verzicht auf Bedingtheit von Handlungen keinen „Gewinn an Freiheit“ brächte, sondern lediglich einen Zuwachs an bloßem Zufall. Auch ‚freie‘ Handlungen könnten und müssten demnach als determiniert – über dieses Wort ließe sich freilich wieder streiten – angesehen werden; indes als determiniert durch letztendlich vor allem solche Ursachen und Gründe, die als Wünsche, Vorlieben, Überzeugungen, Meinungen etc. dem Handelnden selbst, d.h. dem Handelnden als Person zuzuordnen seien.

Unklare Begrifflichkeiten, zweifelhafte Argumentation

Eine der deutlichsten Fehlleistungen liegt etwa darin begründet, dass Pauen und Roth zwar ständig betonen, geistige Prozesse auf deren neuronale Grundlagen „zurückführen“ zu wollen, ohne sie jedoch darauf zu „reduzieren“. In ihren philosophischen Ausbildungen wurde anscheinend das Studium alter Sprachen wie Latein vernachlässigt, ihnen sollte sonst bekannt sein, das ‚re-ducere‘ mit ‚zurück-führen‘ zu übersetzen ist. Über eventuelle Bedeutungsnuancen und unterschiedliche Konnotationen könnte man diskutieren – aber zumindest sollten sie dies dann in ihren Ausführungen auch ausdrücklich und von sich aus tun.

Mit der Logik nimmt man es ebenfalls nicht so genau, wenn man schreibt, es gebe für traditionelle Freiheitstheorien „im Prinzip nur zwei Optionen: Ist eine Handlung determiniert, dann ist sie unfrei; ist die Handlung dagegen frei, dann darf sie nicht determiniert sein.“ Das sind mitnichten zwei Optionen, ist doch die eine Implikation (‚Wenn-Dann-Aussage‘) nur die Kontraposition (‚Umkehrschluss‘) der anderen; somit sind die beiden einander äquivalent. Lediglich das ‚darf‘ stört dabei, dieses sollte hier aber vermutlich nicht im logisch strikten Sinne (als Modaloperator ‚notwendig‘) verstanden werden, sondern nur als umgangssprachlicher Ausdruck der Bekräftigung – welche aus unerfindlichen Gründen nur eine der beiden Implikationen erfuhr, insofern es ja auch im ersten Satz gut heißen könnte ‚dann kann sie nicht frei sein‘.

Im Gegensatz dazu steht ein anderes Beispiel: „Erzwungene Handlungen […] können einer Person nicht zuletzt deshalb nicht zugerechnet werden, weil sie nicht selbst-, sondern fremdbestimmt sind. Umgekehrt scheint zumindest einer der Gründe, warum wir [überlegte] Handlungen einer Person zurechnen, wenn sie auf der Basis eigener Überzeugungen nach reiflicher Überlegungen vollzogen werden, darin zu bestehen, daß wir solche Handlungen als selbstbestimmt ansehen.“ Da die beiden Einzelaussagen unabhängig voneinander wahr oder falsch sein können, ist nun hier die Verwendung von ‚umgekehrt‘ nicht gerechtfertigt, sondern die von ‚hingegen‘ oder ‚außerdem‘. Der erste Satz ist dazu ein Beispiel für den beklagten ungelenken Stil, der auch im Folgenden deutlich werden dürfte: „Unabhängig davon läßt sich Ferbers Einwand jedoch in jedem Falle zurückweisen. Entscheidend ist allerdings, daß Ferbers Einwand zurückgewiesen werden kann. Unabhängig davon gibt es jedoch […]“.

Argumentationsmängel sind ebenfalls zu beklagen, etwa wenn Pauen und Roth zu sprechen kommen auf „diejenigen Einstellungen, ohne die die Person nicht das Individuum wäre, das sie faktisch ist“: „Nicht bestreiten kann man jedoch, daß es solche Merkmale geben muß: […] Nur wenn es solche Präferenzen gibt, kann man sinnvoll von Urheberschaft sprechen […]. Abgesehen davon muß es solche individuellen Einstellungen aber auch deshalb geben, weil man sonst nicht erklären könnte, warum verschiedene Personen, gerade wenn sie frei sind, unter ansonsten gleichen Bedingungen ganz unterschiedlich handeln. All dies zeigt, daß es möglich sein muß, Personen Wünsche, Überzeugungen und Charaktermerkmale zuzuschreiben. Läßt sich die Handlung einer Person auf solche Einstellungen zurückführen, dann muß die Handlung folglich selbstbestimmt sein. Personale Präferenzen muß es also geben.“ Hier wird also von der Bedingung der Möglichkeit des Sprechens über beziehungsweise des Erklärens von etwas auf das tatsächliche Vorhandensein persönlicher Präferenzen geschlossen: Transzendentalneurologie.

Selbst einige für ihr Thema zentrale Begrifflichkeiten sind Pauen und Roth nicht hinreichend geläufig: „Ein echter Zwang, eine Sucht und eben auch die Höhenangst sind in der Regel nicht durch eine Entscheidung zu überwinden. […] Wir werden zeigen, daß dies unter bestimmten Bedingungen auch für Formen exzessiver Gewalt gilt.“ Die Autoren übersehen hier, dass per Definition ‚Zwänge‘ schlicht nicht durch Entscheidungen überwunden werden können und die Einschätzung von Gewalt als ‚exzessiv‘ unter jeglichen Bedingungen ein sehr starkes Hinausgehen (‚ex-cedere‘: siehe oben zu Lateinkenntnissen) über die Norm oder das psychisch gesunde Maß anzeigt.

Zur Sinnhaftigkeit von Unterscheidungen: Ursachen, Gründe und Schlüsse

Ein allermindestens ungewöhnliches Verständnis philosophischer Begrifflichkeiten vermitteln Pauen und Roth weiterhin in vielerlei Hinsicht in Bezug auf Ursachen und Gründe: „Gründe [sind] im Gegensatz zu Ursachen keine räumlich und zeitlich bestimmbaren Einzelereignisse, sondern Abstrakta. […] Abstrakta sind z.B. mathematische Regeln, die Sätze der Logik, moralische Prinzipien oder die Überzeugung, daß Diebstahl verwerflich ist. […] Eine Ursache ist z.B. das Auftreffen eines Balls auf eine Scheibe; ein Ereignis, das gestern Nachmittag am Nachbarhaus stattgefunden und dazu geführt haben mag, daß die Scheibe zerbrach.“

Zuerst einmal vermitteln die Autoren hier den Eindruck, als könnten Ursachen getrennt von ihren Wirkungen betrachtet werden. Eine Ursache ist jedoch das Auftreffen eines (bestimmten!) Balles auf eine (bestimmte!) Scheibe überhaupt nur insofern, als genau dadurch die Scheibe zerbrach (das ‚dazu geführt haben mag‘ in obigem Zitat ist unzureichend), dann ist jenes nämlich ‚Ursache für das Zerbrechen des Fensters‘. Der vorgestellten Auffassung nach könnten überdies Abstrakta wie etwa die Partikeldichte, die Evolution oder das Bevölkerungswachstum keine ‚Ursachen‘ für etwas darstellen, sondern wären gegebenenfalls als Gründe dafür anzusehen. Nicht erst in der philosophischen Rede, auch in der Alltagssprache wäre es aber sonderbar, etwa in der Gravitation den Grund, nicht hingegen die Ursache für das Zubodenfallen der Scherben des zerbrochenen Fensters zu sehen. Da Pauen und Roth Gründen, dagegen nicht Ursachen „normativen Charakter“ attestieren, würde zudem zwar „die Tatsache, daß ein Ball gegen die Scheibe geprallt ist, […] keine Rechtfertigung dafür [liefern], daß die Scheibe zerbricht“ – die Erdanziehung für das Zubodenfallen der Scherben (eventuell) aber schon?

Dass außerdem „die Sätze der Logik“ beziehungsweise logische Figuren und analytische Urteile hier mit (bloßen) moralischen Prinzipien oder Überzeugungen gleichgesetzt, also bagatellisiert werden, indem sie in einen (bloßen) Begründungszusammenhang gesetzt werden, ist schlicht philosophischer Unsinn: „So hat jemand, der überzeugt ist, daß Junggesellen unverheiratet sind und Peter ein Junggeselle ist, einen guten Grund für die Annahme, daß Peter unverheiratet ist. Und eine Person, die durstig ist und gesehen hat, daß im Kühlschrank eine Flasche Mineralwasser steht, hat einen Grund, zum Kühlschrank zu gehen.“

Denn erstens können in Entscheidungssituationen einzelne Gründe, Prinzipien und Überzeugungen einander widersprechen. Wenngleich wir dann vielleicht in ein moralisches Dilemma geraten und nicht wissen, was wir tun sollen, so stellt dies doch nicht die Katastrophe dar, die es bedeutete, würden sich ‚Sätze der Logik‘ widersprechen. Zweitens kann jeder gezwungenermaßen oder mutwillig gegen einzelne seiner Prinzipien und Überzeugungen verstoßen, also Gründe außer Acht lassen. Die oben imaginierte durstige Person wird sich vermutlich trotz angeführtem Grund dann nicht zum Kühlschrank begeben, wenn sie gerade an einen Stuhl gefesselt ist oder sich aus dem Haus ausgesperrt hat (Ursachen). Sie wird eventuell auch nicht hingehen, wenn sie weiß, dass jene Flasche jemand anderem gehört, wenn sie überzeugt ist, dass sie von kaltem Wasser Bauchschmerzen bekommt, wenn sie glaubt, dass sich ein bissiger Hund in der Küche aufhält, wenn sie vermutet, dass das Mineralwasser vergiftet wurde – oder wenn sie bemerkt hat, dass sie ein Glas Bier in der Hand hält (Gründe).

Das obige erste Beispiel schildert indes eine gänzlich andere Situation, nämlich eine krude Form eines analytischen Urteils. Krude ist sie insofern, als dass es nicht darauf ankommt, ob man „überzeugt“ ist, dass Junggesellen unverheiratet sind, sondern dass man entweder die Bedeutung der Wörter ‚Junggeselle‘ und ‚unverheiratet‘ kennt oder nicht: Man weiß, dass Junggesellen unverheiratet sind, oder man weiß es nicht! Jemand, der aber ernsthaft die Ansicht vertritt, einer Person könnten die Eigenschaften ‚Junggeselle‘ und ‚verheiratet‘ in der wörtlichen Bedeutung (metaphorische Rede wie in ‚mit der Arbeit verheiratet‘ ist auch oben auszuschließen) gleichzeitig zukommen, der hat nicht lediglich, wie Pauen und Roth nahe legen, einen ‚guten Grund‘ außer Acht gelassen beziehungsweise entgegen einer ‚Überzeugung‘ agiert. Sondern er ist entweder der deutschen Sprache nicht mächtig oder geistig nicht zurechnungsfähig. Es braucht keine philosophische Ausbildung, um zu erkennen, dass dies ein gänzlich anders zu bewertender Fall ist als jemand, der trotz Durst und Wasser im Kühlschrank aus irgendwelchen Gründen auf dem Sofa sitzen bleibt.

Das Verwischen der Wohlunterscheidbarkeit bestimmter Fälle ist kaum als Versehen abzutun, sondern offenbart wohl die philosophische Inkompetenz der Autoren. Denn kurz darauf verunstalten sie sogar einen Syllogismus: „Nehmen wir an, eine Person, die davon überzeugt ist, daß alle Menschen sterblich sind und daß Sokrates ein Mensch ist, werde gefragt, ob Sokrates sterblich ist. Offenbar hat die Person einen guten Grund, die Frage zu bejahen.“ Nun, zwar würden wir unbedingt erwarten, dass eine geistig gesunde Person schlösse, dass Sokrates sterblich ist. Nur wäre dies durchaus nicht „offenbar“ auch unbedingt ein „guter Grund“, irgend etwas Bestimmtes zu sagen denn es mag jede Menge bessere Gründe geben, etwas anderes oder gar nichts zu sagen.

Der Einwand, die Möglichkeit für eine Unterscheidung der obigen Fälle nach philosophischen Gesichtspunkten wäre irrelevant für die von Pauen und Roth geführte neurologische Argumentation, erledigt sich gleich in zweierlei Hinsicht von selbst. Erstens würde damit effektiv der Anspruch der Autoren untergraben, die Hirnforschung könnte Relevantes zum Verständnis geistiger Prozesse beitragen. Denn die genannte Unterscheidung ist schließlich nicht allein im entrückten philosophischen Seminar wichtig, sondern stellt eine Grundlage des mitunter durch geistige Prozesse etablierten menschlichen Zusammenlebens dar. Wie sollte eine „erklärende Zurückführung“ geistiger Prozesse auf neuronale Prozesse gelingen, wenn schlicht der zu erklärende Gegenstand nicht angemessen erfasst werden könnte? Obschon auch jedes Staatsgebiet geophysisch realisiert ist, wäre es unstrittig unsinnig, eine „erklärende Zurückführung“ politischer Landkarten auf geophysikalische Landkarten zu versuchen – der Leser versuche das etwa an der Zugehörigkeit von Wallis und Futuna zur Französischen Republik. Zweitens destruiert der Einwand sogar den Anspruch auf Gültigkeit, den Pauen und Roth zweifellos zumindest für ihre eigenen Thesen erheben. Denn wenn die Unterscheidung von formallogischem Schluss, begründeter Annahme und bloßer Überzeugung (man mag immerhin selbst von der Existenz des Osterhasen überzeugt sein) irrelevant wäre, stünden sämtliche richtigen beziehungsweise wahren Behauptungen gleichwertig neben den falschen, insofern sie alle auf gleichartige neuronale Prozesse zurückzuführen sind. Damit hätte aber auch die vorgelegte „aufgeklärt-naturalistische Theorie der Freiheit“ nicht mehr oder weniger Aussagekraft als ein dadaistisches Gedicht: Dieser Punkt allein führt solche Ansätze ad absurdum.

Leider wird manchmal der noch weiter gehende Einwand erhoben, naturwissenschaftliche Untersuchungen würden belegen oder gar beweisen, dass Unterscheidungen zwischen ‚wahr‘ und ‚falsch‘ oder ‚Schluss‘ und ‚Annahme‘ irrelevant seien, allein auf ‚Illusionen des Gehirns‘ beruhten. Pauen und Roth behaupten dies im vorliegenden Buch zwar nicht ausdrücklich, es schwingt bei Ihnen aber zumindest mit.

Dieser These ist mit der Frage zu begegnen, was hier dann die Wörter ‚belegen‘ oder ‚beweisen‘ beziehungsweise ‚Illusion‘ bedeuten sollen, das heißt worin sich ihre Bedeutung unterscheide. Außerdem stellt er, wie eine Reihe ähnlicher Argumentationen, einen inakzeptablen Versuch der Beweislastumkehr dar: ‚Wenn wir keinen Unterschied finden können, dann gibt es wohl keinen!‘ Übersehen wird dabei, dass das Nichtauffindenkönnen eventuell nichts anderes als das eigene Unvermögen aufzeigt: Man stelle sich den Genetiker vor, der aufgrund der geringen Differenz zwischen den Genomen Menschen mit Mäusen verwechselt. Oder den Optiker, der das Überfahren einer Ampel damit rechtfertigt, dass der Unterschied zwischen rot und grün ja nur ein gradueller sei, letztlich den Physiker, der nicht zwischen lebendigen, toten und unbelebten Körpern zu trennen weiß.

Armutszeugnisse sind zuletzt verworrene oder auch effekthaschende argumentative Hütchenspielertricks wie: „Auch wir selbst können in vielen Fällen nicht vorhersehen, wie unsere Entscheidung ausfallen wird. Wenn wir dies vorher wüssten – warum sollten wir den Entscheidungsprozeß überhaupt noch durchlaufen?“ Oder aber unangebrachte Bescheidenheits-Bekundungen wie: „Selbst wenn wir als Philosophen oder Wissenschaftler davon überzeugt sind, daß geistige Prozesse faktisch physische Prozesse sind: Wirklich vorstellen können wir uns bis heute nicht, was diese Behauptung eigentlich bedeutet.“ Unter diesen Umständen ist doch zu fragen, warum Pauen und Roth sich zu Angelegenheiten äußern, deren Bedeutung sich ihnen nicht erschließt. Ferner sind zwar Philosophen per se keine Naturwissenschaftler – aber warum werden sie hier von Wissenschaftlern im Allgemeinen abgegrenzt?

Dass sich den Autoren die besondere Bedeutung der Philosophie nicht erschließt, wird in ihrem Werk ziemlich deutlich: „Zum einen ist zu klären, was man sinnvollerweise unter Freiheit verstehen kann. Zur Diskussion stehen damit die Maßstäbe und Kriterien, die man an freie Handlungen anlegen kann. Dies ist im wesentlichen eine philosophische Frage. Genauso wichtig zu wissen ist zum anderen aber auch, ob bzw. unter welchen Bedingungen wir diese Maßstäbe faktisch erfüllen. Dies ist eine empirische Frage.“ Denn gleich wichtig sind diese Fragen durchaus nicht – wie leicht zu veranschaulichen ist: Die erste ohne die zweite zu untersuchen ist möglich und sinnvoll, die zweite hingegen allein zu betrachten, ist unsinnig. Einem Philosophen und einem ‚philosophisch Ausgebildeten‘ sollte gerade dieser wichtige Punkt nicht entgehen.

Naturwissenschaftliche Grundlagen der Argumentation

Doch auch die ‚gründlichen Kenntnisse in der Hirnforschung‘ lassen einiges zu wünschen übrig. Neues bringen Pauen und Roth kaum. Zentral sind für ihre Argumentation immer noch – oder besser: wieder einmal – die berüchtigten inzwischen immerhin knapp 30 Jahre alten Libet-Experimente zur zeitlichen Abfolge verschiedener Geschehnisse während der Handlungsentscheidung. Diese zeigten, salopp gesagt, dass schon bevor sich Personen bewusst sind, sich zu einer Handlung entschieden zu haben, ihr Gehirn bereits mit deren Ausführung beginnt. Der Zeitpunkt der Bewusstwerdung wurde dabei durch Introspektion der Probanden ermittelt, der der Aktivierung der neuronalen Strukturen durch ein Elektroenzephalogramm. Die Experimente wurden vielfach kritisiert und überarbeitet reproduziert. Pauen und Roth gehen auf diese Diskussionen zwar ein, tun jedoch alle grundsätzliche systematische Kritik als nichtig ab und suchen stur nach bloßen Verbesserungen des Versuchs durch minimale Veränderungen des Versuchsaufbaus. Die Blüte der modernen Hirnforschung wäre somit auf die Zeit um 1980 zu datieren.

Vielversprechend erscheint es ihnen jedenfalls, den Zeitpunkt der Bewusstwerdung nicht durch das unzuverlässige Mittel der Introspektion, sondern durch Abnahme eines weiteren Hirnpotentials zu ermitteln: „Die P300 ist ein positives Hirnpotential von relativ kurzer Dauer, das vor allem dann auftritt, wenn ein Reiz oder Ereignis als abweichend, unerwartet bzw. überraschend wahrgenommen wird. Sie stimmt mit dem Zeitpunkt überein, an dem dieser Reiz bewusst wird.“ Unklar ist zum einen, wie die zeitliche Übereinstimmung (oder auch die Bewertung als „abweichend, unerwartet bzw. überraschend“) hätte festgestellt werden können, ohne auf Introspektion zurückzugreifen. Pauens und Roths Ausführungen lassen zudem vermuten, dass es sich hier wieder um eine sehr szientistische, daher mit einigem Recht als unzureichend zu kritisierende Auffassung von Bewusstwerdung handelt: „Dies stimmt mit dem überein, was inzwischen über die generellen Bedingungen des Bewußtwerdens einer corticalen Aktivität bekannt ist, nämlich daß eine bestimmte Anzahl corticaler Pyramidenzellen durch Synchronisation eine bestimmte Aktivitätsschwelle überschreiten muß. Die Befunde von Stadler und Mitarbeitern würden damit das Abschätzen des Zeitpunktes des Willensaktes [durch die Versuchsperson selbst] überflüssig machen und damit einen der kritischsten Punkte der Libetschen Methodik beseitigen.“

Doch just dadurch wird der ganze Versuch ad absurdum geführt: In dieser Variante zeigt er nur noch, dass ein charakteristisches neuronales Aktivitätsmuster eine gewisse Zeit vor einem anderen auftritt. Die Handlungsentscheidung selbst ist hingegen völlig aus der (Un-)Gleichung herausgekürzt, kann somit auch nicht mehr erklärt werden. Überhaupt gilt es deutlich zu machen, was bei einer neurophysiologischen Untersuchung eigentlich passiert. In einem von Pauen und Roth mehrfach angeführten Artikel (Hayes & Rees: Decoding mental states from brain activity in humans. In: Nature Reviews Neuroscience 7/2006) heißt es dazu ausdrücklich: „[I]n all cases the mental state of an individual was decoded during predefined and extended blocks of trials, during which the participants were either instructed to continuously imagine a cued stimulus, or during which a stimulus or class of stimuli were continuously presented under tight experimental control. These situations are not typical of patterns of thought and perception in everyday life, which are characterized by a continually changing ‘stream of consciousness’. […] For example, decoding of sentences has so far required training on each individual example sentence.“ Ein solches Beseitigen der unliebsamen Introspektion steht zudem im Widerspruch zu der Beteuerung, es könne „keine Rede davon sein, daß die rationale oder mentalistische Beschreibungsebene zugunsten einer rein neurobiologischen Kausalerklärung in Frage gestellt oder gar aufgegeben würde.“

Es mag zwar erhebend, da vermeintlich erkenntnisreich klingen, wenn es im vermutlich hauptsächlich auf Roth zurückgehenden neurologischen Teil vollmundig heißt: „Das limbische System und damit [was hier wohl als ‚in der Folge‘ zu verstehen ist; W.W.] emotionale Faktoren haben also das ‚erste Wort‘, nämlich beim Entstehen der Wünsche und Pläne, und das ‚letzte Wort‘ bei der Entscheidung darüber, ob das, was an Handlungsabsichten gereift ist, tatsächlich jetzt so und nicht anders getan werden soll.“ Aber was wird durch Zurückführungen gewonnen, die in der Beschreibung der basalen Prozesse ständig – Pauen und Roth stehen da nicht allein – ausgerechnet auf jene Begrifflichkeiten zurückfallen, die zu ersetzen das ursprüngliche Anliegen war? Denn das limbische System hat keinerlei ‚Wort‘ und trifft auch keine ‚Entscheidungen‘. Auf diese metaphorischen Ausdrücke kann ironischerweise in naturalistischen Erklärungen nur schwer, wenn überhaupt zugunsten von eindeutigen wörtlichen Formulierungen verzichtet werden. Sie untergraben in dieser Form allerdings den wissenschaftlichen Anspruch und lassen die Erklärungen auf das Niveau von Infotainment-Formaten abgleiten – wo beispielsweise zu lesen ist, dass das Stichlingsmännchen die ‚Absicht‘ habe, möglichst viele Nachkommen zu zeugen oder ein Gen ‚egoistische‘ Motive hege.

Aussagen wie die Folgende werden also durch ihre konzeptionell unpassende Redeweise kompromittiert: „Organische Prozesse im menschlichen Körper sind fehleranfällig und verletzlich, Entwicklungsprozesse können ihr Ziel verfehlen.“ Denn in natürlichen Prozessen an sich geschehen keine ‚Fehler‘ und Abläufe können nicht an sich ‚verletzt‘ werden, insofern natürliche Prozesse eben kein ‚Ziel‘ haben, zu dem sie streben: Die Zurückweisung der teleologischen Auffassung und Erklärung von Naturprozessen – die etwa durch Kreationisten vertreten wird – macht schließlich den ureigensten Kern der naturalistischen Position aus. Danach wird eine zweckbezogene Gerichtetheit der biotischen, generell der natürlichen Prozesse erst durch die Beschreibung etabliert, durch die der Beschreibende letztlich willkürlich ausgewählte Zustände miteinander verknüpft: Es genügt völlig davon zu reden, dass biotische Prozesse beeinträchtigt werden können, woraufhin bestimmte Zustände nicht eintreten.

Äußerungen wie „Wir Menschen sind nicht zuletzt deshalb gesellschaftliche Wesen, weil unser Gehirn auf soziale Beziehungen hin angelegt ist.“ evozieren nur unnötigerweise unangebrachte Vorstellungen – die Autoren spielen damit Scharlatanen und Pseudowissenschaftlern in die Hände.

Angebliche Konsequenzen für das Recht

Die rechtsphilosophischen Ausführungen Pauens und Roths wirken dilettantisch, beispielsweise wenn die Autoren darlegen, dass eine Strafe nicht bloß in Bezug auf das Leid des Opfers und den Vorteil des Täters bemessen werden könne, da sonst „ein Mord, bei dem das Opfer nicht leidet und der Täter keinen Vorteil erzielt, nicht strafbar“ wäre. Ein ‚Mord‘ liegt jedoch laut deutschem Recht (§ 211 StGB; andere Rechtssysteme machen ähnliche Unterscheidungen) nur vor, wenn die Tötung „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken“ geschieht. Gerade der angeführte Fall wäre damit kaum als ‚Mord‘ zu klassifizieren – und würde, was in Bezug auf die Argumentation der Autoren interessant ist, regulär auch milder bestraft als ein solcher.

Andernorts ist zu lesen: „Es wäre unfair, wenn geringfügige Normverletzungen höher bestraft würden als schwere Verbrechen.“ Diese Forderung nach Fairness erweckt den Eindruck der Beliebigkeit der Begründung: Meineid wird in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet, Körperverletzung hingegen mit maximal 5 Jahren. In irgendeiner Hinsicht ist das ohne Zweifel ‚unfair‘ – aber was wäre die Alternative? Selbst der häufig zu beobachtende Wandel in der Bewertung diverser Taten oder Differenzen zwischen verschiedenen Rechtssystemen offenbaren sicherlich nicht unbedingt ‚unfaire‘ Zustände, sondern sind eben erst einmal in Beziehung zu setzen zu den jeweiligen Umständen und gegebenenfalls durch jene zu rechtfertigen: In einem Überwachungsstaat, in dem es ohnehin nicht sonderlich auf einzelne Aussagen ankäme, könnte Meineid eventuell deutlich milder bestraft werden. Die Forderung von Pauen und Roth ist also zwar durchaus gänzlich gerechtfertigt – aber auch gänzlich banal. Nämlich insofern, als die Schwere des Vergehens mitunter per Definition dem Strafmaß entspricht, also dieses direkter Ausdruck der Bewertung von jenem ist.

Was aus ihren Überlegungen in juristischer Hinsicht praktisch folgen solle oder müsse, dazu äußern sich Pauen und Roth kaum. Bei besonders gravierenden Delikten, zum Beispiel Sexualmorden an Kindern, würde „vom Gericht oft eine ‚besondere Schwere der Tat‘ festgestellt mit der Konsequenz, daß eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen und eventuell eine spätere Sicherheitsverwahrung angeordnet wird“. Gerade in solchen Fällen könne allerdings häufig eine „hirnorganische oder psychische Störung“ festgestellt werden, „die die Schuldfähigkeit des Täters beeinträchtigt oder gar ausschließt“.

Mit diesen Worten beenden Pauen und Roth das Kapitel und damit den Mittelteil ihres Buches, ohne jedoch zu sagen, was denn hier ihr Alternativvorschlag wäre. Wäre ihrer eigenen Argumentation zufolge eine Sicherheitsverwahrung nicht exakt das Richtige bei Personen, die nicht „selbstbestimmt handeln“ können, da ihre inakzeptablen Taten auf „deutliche neuroanatomische oder neurophysiologische Defizite“ zurückzuführen, eben durch diese determiniert sind? Eine Sicherheitsverwahrung kann ja sogar durch psychologische Maßnahmen ergänzt werden (was faktisch auch geschieht) – auch wenn die vermutlich keine große Aussicht auf Erfolg hätten, da so die genannten anatomischen oder physiologischen Defizite nicht beeinträchtigt werden könnten. Oder denken Pauen und Roth vielleicht an operative Eingriffe (so irgendwann einmal die Technik dafür ausgereift wäre)? Um jemanden, der nachweislich und buchstäblich ‚nicht ganz richtig im Kopf‘ ist, wieder in die Gesellschaft zu entlassen, müssten diese Eingriffe dann wohl obligatorisch sein? Was wäre, wenn sich ein ‚Opfer seines eigenen Hirns‘ gegen solche Eingriffe sperrte? Ohne Antworten auf diese Fragen laufen die vorangegangen Erörterungen ins Leere.

Reduzieren und zurückführen

Besondere Beachtung verdient Pauens und Roths Zurückweisung des gegen sie gerichteten Reduktionismus-Vorwurfs. Wenn „geistige Prozesse faktisch physische Prozesse sind“, und ihre „Zurückführung auf biologische Prozesse“ angeraten ist, wieso tun die Autoren dann „ die Aussage, geistige Prozesse seien ‚in Wirklichkeit nichts anderes als‘ neuronale Aktivitäten“ als ‚abwegig‘ ab? Wenn „geistige Tätigkeit direkt von den physiologischen Bedingungen im Gehirn abhängig ist“ (worunter doch wohl eine unmittelbare Kausal-Beziehung zu verstehen ist), inwiefern kann dann „keine Rede davon sein, daß die rationale oder mentalistische Beschreibungsebene zugunsten einer rein neurobiologischen Kausalerklärung in Frage gestellt oder gar aufgegeben würde“?

Wenn „alle perzeptiven, kognitiven, emotionalen und exekutiv-motorischen Leistungen des Menschen“ „faktisch“ und „direkt“ auf neuronale Aktivität „zurückgeführt“ werden können, da sie „neuronal realisiert sind“ – wie kann dann noch „[d]eutlich werden […], warum der u.a. von Habermas erhobene Vorwurf, einige Neurobiologen, unter ihnen Gerhard Roth, verträten einen Reduktionismus, der rationale Gründe zu Epiphänomenen mache, verfehlt ist“? Vielleicht können sich die Autoren ja auch in Bezug auf andere, nicht zuletzt eigene Behauptungen ‚nicht wirklich vorstellen, was sie eigentlich bedeuten‘? So beziehen sie sich etwa auf einen Science-Artikel, in dem es immerhin heißt „activity in the pre-SMA reflects the representation of intention“. Auch sie selbst geben dies wieder als: „Der präsupplementärmotorische Cortex muß zudem aktiv sein, damit das Gefühl auftritt, daß man eine bestimmte Bewegung auch gewollt hat.“ Der geistige Zustand wird hier zwar als Phänomen belassen, erscheint aber doch als für die Erklärung gänzlich unnötig.

Diesen Selbstwiderspruch verschleiern Pauen und Roth mit rhetorischen Mitteln ein wenig: „So absurd die Behauptung, die [auf der Festplatte eines Computers gespeicherten] Texte, Bilder oder Musikstücke seien ‚in Wirklichkeit nichts anderes als‘ magnetische Eisenpartikel, so abwegig wäre die Aussage, geistige Prozesse seien ‚in Wirklichkeit nichts anderes als‘ neuronale Aktivitäten“. Da es in der Tat abwegig wäre, die Texte et cetera mit den materialen Partikeln zu identifizieren, bestärkt die Analogie scheinbar die vermeintlich antireduktionistische Haltung der Autoren. Indes ist die vorgenommene Gleichsetzung aufgrund der Mängel in ihrer Basis unangemessen: Würden Pauen und Roth auch die Behauptung absurd nennen, digitale Texte, Bilder oder Musikstücke seien ‚in Wirklichkeit nichts anderes als‘ auf die Magnetisierung von Eisenpartikeln direkt zurückführbare Informationen? Wohl kaum – und damit wäre diese Verteidigung als Scheinargument entlarvt.

Wenn sie also in Bezug auf die vermeintliche direkte Abhängigkeit geistiger Tätigkeit von physiologischen Bedingungen schreiben, „[d]iese Tatsache ist nicht zu verwechseln mit der Frage nach der Reduzierbarkeit geistiger Vorgänge auf neuronale Prozesse“, so ist dazu zweierlei anzumerken: Erstens ist es durchaus angeraten – insbesondere nicht für philosophisch Geschulte –, Tatsachen nicht mit Fragen zu verwechseln. Zweitens stellt das Zitat aber eine bloße, nämlich nicht weiter begründete Behauptung Pauens und Roths dar – die auch falsch sein kann! Hier sei ihr nämlich entgegen gehalten: Doch, die These der faktisch gegebenen direkten Zurückführbarkeit geistiger Vorgänge auf neuronale Prozesse bedeutet genau die Reduktion ersterer auf letztere – egal, ob Pauen und Roth das gefällt oder nicht.

Statthafte und überzogene These

Ironischerweise ist es eigentlich überhaupt nicht problematisch, wenn Pauen und Roth angeben: „Im folgenden gehen wir von der Annahme aus, daß alle perzeptiven, kognitiven, emotionalen und exekutiv-motorischen Leistungen des Menschen neuronal realisiert sind.“ Hier bräuchten sie nicht nur ‚annehmen‘, hier dürfen sie getrost ‚überzeugt‘ sein – und würden sich trotzdem keinem Reduktionismus-Vorwurf aussetzen. Denn wer würde bestreiten wollen, dass eine physische Schädigung des Gehirns, etwa durch einen Schlaganfall oder aber ein Projektil, mit erheblichen Beeinträchtigungen genannter Leistungen einhergehen kann? Die dem zugrunde liegende Überzeugung ist alles andere als neu oder gefährdet, es ist daher geradezu absurd, wenn Pauen und Roth dazu schreiben: „eine Behauptung übrigens, die durch die neurologische und neurophysiologische Praxis tagtäglich bestätigt wird.“

Vorbehalten werden sie aber begegnen wenn sie konstatieren, möglich sei die „erklärende Zurückführung“ geistiger Prozesse auf neuronale Prozesse – denn dieses Erklärungsansinnen erscheint an sich verfehlt. Auf den Ansatzpunkt zur Zurückweisung gehen Pauen und Roth sogar selbst ein: „Natürlich findet ein Neurobiologe im Gehirn keine rationalen Überlegungen. Genauso wird ein Computerspezialist mit dem Mikroskop auf der Festplatte eines Computers nur magnetisierte Eisenpartikel finden, nicht aber Texte, Bilder oder Musikstücke, die dort gespeichert sind.“

Es seien hier nur Randbemerkungen, die weitere Beispiele für die oberflächliche Redeweise der Autoren aufzeigen, dass ein einfaches Mikroskop kaum das Mittel der Wahl ist um festzustellen, ob Partikel aus Eisen bestehen oder magnetisiert sind. Dass ferner auf Festplatten inzwischen oftmals keine Eisenpartikel, sondern Kobalt-Legierungen zu finden sind, und dass der Ausdruck ‚Computerspezialist‘ die meisten Leser vermutlich eher an einen Software-Experten (in der vorgestellten Analogie also etwa einen Psychologen) als an einen Hardware-Techniker denken lässt. Vor allem aber ist zu fragen, wie die Erklärung geistiger Prozesse im Sinne Pauens und Roths gelingen soll, wenn schließlich der Hardware-Techniker zwar (zu recht) überzeugt sein kann, Texte, Bilder oder Musikstücke seien in der Festplatte vor ihm ‚realisiert‘, es allein die physische Untersuchung des Gegenstandes ihm jedoch nicht ermöglicht anzugeben, was in einzelnen Abschnitten enthalten ist.

Anders gesagt kann er durch die Betrachtung einzelner Partikel und ihrer Magnetisierung Textdateien nicht von Bilddateien, Bilddateien nicht von Musikdatein, Musikdatein nicht von freiem Speicher, sowie vollständige nicht von korrumpierten Dateien unterscheiden. Er kann darüber hinaus selbstverständlich auch nicht angeben, in welcher Sprache ein Text verfasst ist und ob es sich bei ihm um einen Roman oder eine Rechnung handelt, was ein Bild darstellt und ob es abstrakt oder realistisch ist, oder wie ein Musikstück instrumentiert ist und ob es eine erkennbare Melodie hat. Selbst wenn der Techniker die Hilfe bekäme, dass ihm ein Text vorläge, der aus einer einzigen Behauptung bestünde: Er könnte diese weder entziffern noch beurteilen, ob sie wahr wäre. Was kann dann also die Zurückführung tatsächlich erklären?

Gewalttätiges Verhalten sicherlich nicht: „Zusammenfassen lässt sich feststellen, daß die Mehrzahl der bisher untersuchten Gewalttäter deutliche neuroanatomische oder neurophysiologische Defizite aufweist, die in den allermeisten Fällen auch schon in Kindheit und Jungend sichtbar werden. Diese Defizite allein prädestinieren eine Person aber offensichtlich nicht zu einer späteren Gewalttäterschaft, sondern stellen – von schweren hirnanatomischen und physiologischen Beeinträchtigungen abgesehen – lediglich eine erhöhte Verletzbarkeit (Vulnerabilität) dar. [Hingegen gibt es] Patienten mit neuroanatomischen Defiziten […], die keine Gewalttäter sind.“

Pauen und Roth geben hier also explizit zu, dass neurobiologische Gegebenheiten weder notwendige noch hinreichende Bedingungen für bestimmte geistige Prozesse darstellen, das heißt die zuvor behauptete direkte Abhängigkeit eben doch nicht gegeben, oder zumindest (noch) nicht erkennbar ist. Die propagierte Zurückführung beschert uns also keine konkreten Prognosemöglichkeiten und bringt generell wenig Neues – denn die Überzeugung, dass man Kindern keine Bratpfanne auf den Kopf schlagen sollte, bedurfte nicht erst der Rechtfertigung durch die Neurologie.

Das Eingeständnis, dass „diese Determination auf der Ebene von Handlungserklärungen nicht sichtbar wird“ geht daher nicht weit genug: Sie wird nicht nur nicht sichtbar, sondern sie spielt einfach keine Rolle. Obzwar die neurologische Forschung unser Erklärungsvokabular ein wenig verändert hat, ließ und lässt sie das Wesentliche der Handlungserklärungen unbeeinflusst – wie Pauen und Roth selbst verdeutlichen, wenn sie die Selbstbestimmtheit von Handlungen erklären, ohne auf irgendwelche Neuronen zu sprechen zu kommen: „Unsere Überlegungen hatten ergeben, daß eine Handlung A dann selbstbestimmt ist, wenn es sich auf die Person selbst zurückführen lässt, daß diese die Handlung A und nicht eine Alternative B ausführt. Für sich genommen, hängt die Erfüllung dieser Forderung nicht davon ab, ob die Handlung determiniert ist oder nicht.“

Letztlich stellt es ohnehin eine argumentatorische Selbstentleibung dar, wenn Pauen und Roth unrühmlich eingestehen, man sei von der von ihnen propagierten Zurückführung faktisch „jedoch noch sehr weit entfernt“, da „die notwendigen empirischen Erkenntnisse bislang allenfalls in Ansätzen vorliegen“. Mit den heutigen Methoden ließe sich nur „ein enger Zusammenhang zwischen neuronalen und mentalen Zuständen“ beobachten. Die Vorstellung, „wir würden irgendwann einmal die neuronalen Grundlagen freier Handlungen vollständig verstehen“, sei gar „hoffnungslos unrealistisch“. Vor diesem Hintergrund ist das Folgende dann wohl als grobe Selbstüberschätzung zu werten: „Themen, die zur Zeit intensiv von Neurobiologen und Neurophysiologen untersucht werden, sind der Unterschied zwischen bewusster und unbewusster Wahrnehmung, Risikoabschätzung, Belohnungserwartung, Empathie, Enttäuschung, Aggression, Furcht, Schuldgefühl, Reue, Rachegefühle – also alles Themen, die weit in den Bereich sozialer Interaktion hineinreichen und die Vorstellung widerlegen, die Hirnforschung könne sich höchstens mit individuellen geistig-emotionalen Zuständen, nicht aber mit sozialen Zusammenhängen befassen.“ Der bloße Umstand, dass jemand etwas ‚intensiv untersucht‘ (hier erst einmal nur im Sinne von ‚Zeit darauf verwendet‘ zu verstehen), sagt allerdings überhaupt nichts darüber aus, ob diese Untersuchungen auch wissenschaftlichen Standards genügen oder erhellende Ergebnisse fruchten.

Zur Sicherheit noch einmal: Es gilt, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Die generelle Sinnhaftigkeit neurologischer Forschung wird durch undifferenzierten, unkritisch-affirmativen und die eigene Geltung vergessenden Szientismus, kurz durch Pauens und Roths Pseudoableitungen aus vorliegenden Ergebnissen nicht in Zweifel gezogen.

Titelbild

Michael Pauen / Gerhard Roth: Freiheit, Schuld und Verantwortung. Grundzüge einer naturalistischen Theorie der Willensfreiheit.
Suhrkamp Verlag, Frankfurt a. M. 2008.
190 Seiten, 10,00 EUR.
ISBN-13: 9783518260128

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