Prostituenten und andere gefallene Männer

Christiane Henke hat die erste kommentierte Studienausgabe der rechtspolitischen Schriften Anita Augspurgs herausgegeben

Von Rolf LöchelRSS-Newsfeed neuer Artikel von Rolf Löchel

Besprochene Bücher / Literaturhinweise

Anita Augspurg gilt zu Recht als eine der federführenden Feministinnen der ersten Frauenbewegung, wie eine Reihe von Lebensbeschreibungen bezeugen; zuvorderst Susanne Kinnebrocks hervorragende „kommunikationshistorische Biographie“ der promovierten Juristin. Umso erstaunlicher ist daher, dass der größte Teil von Augspurgs zumeist aus rechtspolitischen Schriften bestehenden Œuvre bis vor kurzem noch immer nicht einfach zugänglich war.

Dass sich diese missliche Lage nun um einiges gebessert hat, ist Christiane Henke zu danken. Sie hat über 500 Publikationen Augspurgs ausfindig gemacht und 76 von ihnen für eine Studienausgabe zusammengestellt. Dabei hat sie eine Auswahl getroffen, die das Werk der Frauenrechtlerin angemessen repräsentieren dürfte.

Wie es aber überhaupt dazu kommen konnte, dass die Schriften der „juristischen Vordenkerin der organisierten Frauen ihrer Zeit“ so lange kaum greifbar waren, obwohl sie doch „rechtshistorisch von großer Bedeutung“ sind, erklärt Stephan Meder in der Einleitung zum vorliegenden Band: Sie wurden „außerhalb des Zusammenhangs der juristischen Fachliteratur publiziert“, so dass sie „bibliothekarisch nur schwer zugänglich“ sind und „bibliographisch erst teilweise erschlossen“ waren. Die von Henke herausgegebenen Texte Augspurgs haben Meder zufolge nicht nur „das Recht ihrer Zeit beeinflusst“ und das der Bundesrepublik „vorbereitet“, sondern „enthalten auch noch heute Entwürfe für die Zukunft“. Das lässt sich nur unterstreichen. Nicht wenige sind mithin von ungebrochener Aktualität.

Die Herausgeberin hat Augspurgs Schriften zunächst historisch angeordnet, wobei die erste Abteilung „Texte zur Rechtslage der Frau im Deutschen Kaiserreich“ zugleich die umfangreichste ist. Sie fächert sich inhaltlich in die Unterrubriken „Texte zu Bildungs- und Erwerbsfragen“, zu „ethischen, politischen und sozialen Aspekten der Frauenbewegung,“ zum „Eherecht und zum Bürgerlichen Gesetzbuch“, zu „Sittlichkeitsvorstellungen im Strafrecht“, zum „Vereins- und Versammlungsrecht“ sowie zum „politischen Stimmrecht und zu anderen Wahlrechten“ auf. Die zweite große Abteilung bilden die „Friedenspolitischen Texte“, die dritte, nur drei Texte umfassende Rubrik wird von „Nachrufen“ gebildet. Beschlossen wird der dokumentarische Teil des Buches mit „Texten zur Bayrischen Revolution und zum Recht der Weimarer Republik“.

Als Ziel der vorliegenden Ausgabe nennt die Herausgeberin, eine „gut lesbare Textfassung“ zu bieten. Darum wurden zwar „alle störenden Altertümlichkeiten“ der Originaltexte „korrigiert“ sowie deren Orthografie „vorsichtig modernisiert“, ohne jedoch „die individuellen Eigenheiten der ursprünglichen Textgestalt zu zerstören“, wie versichert wird. Das klingt nach einem wohlbegründeten Kompromiss und kommt dem interessierten Lesepublikum zweifellos entgegen. Philologische PuristInnen werden damit allerdings nicht zufrieden sein. Auch dies lässt sich nachvollziehen.

Dass noch längst nicht alle von Augsburg angeprangerten Auswüchse des Patriarchats auf dem Misthaufen der Geschichte gelandet sind, zeigt sich etwa bei der Lektüre ihrer Schriften zur Prostitution, einer Institution, welche die patriarchalische Geschlechterhierarchie auf den Punkt bringt, wie sonst kaum etwas. Dank des von Alice Schwarzer jüngst initiierten „Appells gegen Prostitution“ steht dies seit kurzem wieder auf der Tagesordnung. Doch schon Augspurg machte sich – gemeinsam mit ihrer Partnerin Lida Gustava Heimann und anderen – gegen die „Herrenmoral“ stark, welche „die Prostituierten als Gegenstand allgemeiner Verachtung und als Beute der behördlich konzessionierten Bordellwirte preisgibt, den Prostituenten aber unter die anständigen Menschen zählt.“ Denn ‚der Mann‘ „schuf die doppelte Moral“ und ein Unmaß geschlechtlicher Ausschweifung, wie es […] nur durch die Errichtung der Prostitution möglich ist. Die prostituierten Frauen, die er zwang, ihm gleich zu werden, verachtete er, als sie ihm gleich waren, vernichtete die physische und moralische Existenz der Millionen in seinem Dienst“. All dies kritisiert Augspurg völlig zu Recht. Dass sie dem aber das natürliche Verhältnis der Geschlechter mehrerer tierischer Spezies gegenüberstellt, ist in gender-theoretisch aufgeklärten Zeiten nicht mehr recht nachzuvollziehen. Überzeugender ist hingegen ihre Sprachkritik, wenn sie fordert, man solle den Begriff, der „gefallenen Frau“ fallen lassen, solange der des „gefallenen Mannes“ nicht aufgegriffen werde.

Einiges getan hat sich in den letzten 100 Jahren bezüglich des deutschen Eherechts. Die Änderungen, die es seit den einschlägigen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 bis heute erfuhr, wurden nicht zuletzt von Anita Augspurg initiiert. Hat sie sich doch in ihren Schriften ebenso wie auf dem Podium feministischer Veranstaltungen wiederholt mit dem „Problem der Ehe“ befasst und ihre „Reform“ gefordert.

In einem Text aus dem Jahre 1902 über die damals „von einem großen Teil der deutschen Presse geführte“ Auseinandersetzung um die „Anredeform für das weibliche Geschlecht“ verknüpft Augspurg die Frage, ob unverheiratete Frauen als „Fräulein“ angesprochen werden sollten, originell mit der weitgehend rechtlosen Lage, in der sich verheiratete Frauen aufgrund des damaligen Eherechts befanden. Selbstverständlich sei es „widersinnig und ungehörig“, „erwachsene selbständige Frauen mit dem Diminutiv ‚Fräulein‘ anzureden, da diese Bezeichnung ihrer historischen Entwicklung und ihrem Inhalt nach den Charakter des Unreifen und Unselbständigen zum Ausdruck bringen“ wolle. Doch gibt sie scharfsinnig zu bedenken, „dass sich die ursprüngliche Bedeutung in ihr Gegenteil verwandelt hat, dass vielmehr das unverheiratete ‚Fräulein‘ sich im Besitz völliger rechtlicher Selbständigkeit und Verantwortlichkeit befindet, im Gegensatz zu der in der Regel rechtlich unselbständigen und nicht verfügungsbefugten verheirateten ‚Frau‘.“

Eine Argumentation, die von Hedwig Dohm stammen könnte. Tatsächlich zählt Augspurg Dohm nicht nur zu den Feministinnen, die „von großer Bedeutung für die Entwicklung der deutschen Frauenbewegung“ sind, sondern hebt hervor, dass sie [Dohm] klar und scharfsinnig in ihrem Denken und mutig und offen in ihren Worten wie keine“ war. Dieses Lob aus der Feder Augspurgs ist umso höher zu veranschlagen, als sie nicht zögert, Feministinnen ihrer Zeit zu kritisieren, wenn sie es für angebracht hält, und dabei auch nicht vor der einen oder anderen Polemik etwa gegen Lili Braun oder Anna Pappritz Halt macht. Dass sie andererseits auch schon mal einen Mann gegenüber dem Vorwurf der Misogynität in Schutz nehmen kann, zeigt das Beispiel Arthur Schopenhauer. Der werde zwar „großer Weiberfeind“ gescholten, sei tatsächlich aber „nur Feind der weiblichen Unbildung und Untugenden“ gewesen, die den Frauen, wie Augspurg weiß, (zumindest zu seiner Zeit) nicht ihnen selbst, sondern ihrer fremdverschuldeten Unmündigkeit anzulasten sind. Ob diese Apologie Schopenhauers tatsächlich begründet ist, sei einmal dahingestellt.

Kaum weniger Erstaunliches liest man jedenfalls in einem Text aus dem Jahre 1903 über Afghanistan, in dem die „bürgerliche Gleichstellung der Frau“ Augspurg zufolge „in ununterbrochener Übung seit Jahrtausenden“ bestehe. Ebenso übrigens „in Tibet, der Wiege der arischen Menschenrasse“.

Augspurg bietet also nicht nur manche Erkenntnis, sondern auch manche Überraschung, die allerdings vielleicht nicht immer ungeprüft übernommen werden sollte. Wie sie als Feministin denn auch sicherlich Immanuel Kants Forderung „sapere aude“ – „Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ – teilte.

Abschließend noch einige Worte zu dem von der Herausgeberin erstellten Kommentar, der über die „Entstehung“ der abgedruckten Texte und den Ort ihrer ursprünglichen Veröffentlichung unterrichtet sowie juristische, historische, politische und philosophische, aber auch biografische „Erläuterungen“ bietet. Im Allgemeinen ist der Kommentar zuverlässig, wenngleich die Erläuterungen auch schon einmal etwas knapp ausfallen, etwa wenn sie Propagandistinnen und Aktivistinnen der Frauenbewegung betreffen.

Ein kleines Ärgernis besteht darüberhinaus darin, dass die Paginierung offenbar nach der Fertigstellung des dankenswerter Weise angefügten Personenverzeichnisses noch einmal geändert wurde, ohne dass dies dort berücksichtigt worden ist, so dass die dortigen Angaben die entsprechenden Stellen im Textteil um eine Seite verfehlen.

Doch dadurch sollte sich niemand vom Kauf und der Lektüre des Buches abhalten lassen. Schon gar nicht feministische sowie juristische und historische Bibliotheken, zu deren festem Bestand es vielmehr zählen sollte.

Kein Bild

Anita Augspurg: Rechtspolitische Schriften. Kommentierte Studienbuchausgabe. Herausgegeben und kommentiert von Christiane Henke.
Herausgegeben von Christiane Henke.
Böhlau Verlag, Köln 2013.
423 Seiten, 69,90 EUR.
ISBN-13: 9783412210755

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