II.2.8.6 Biografie

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Von Christian KleinRSS-Newsfeed neuer Artikel von Christian Klein

2.8.6 Biografie

Das Genre der Biografie ist von Literaturwissenschaftlern lange Zeit wenig beachtet worden. Daher finden sich zur Biografie (im Gegensatz etwa zur Autobiografie) heute nur wenige systematische Arbeiten (vgl. Klein 2002). Die Entfaltung von Kategorien zur strukturierten Analyse von Biografien setzt Reflexionen über die für das Genre konstitutiven Merkmale voraus.

Ausgangspunkt: Kommunikations- und Lektüresituation

Im Zentrum der Biografie steht das Leben einer historischen Person. Damit zählen Biografien zu den faktualen Texten, d.h Biografien rekurrieren auf reale (nicht fiktive) Geschehnisse. Zwar finden sich auch Biografien, die das Leben einer fiktiven Person darstellen, doch sind solche fingiert faktualen Erzähltexte eher die Ausnahme. Neben der Referenzialität ist für die Definition der Biografie als Genre das Verhältnis von Autor, Erzähler und Protagonist und eine daraus erwachsende spezifische Lektüresituation entscheidend. Während fiktionale Erzähltexte Teil einer vermittelten Kommunikation sind (der Autor bringt Äußerungen hervor, die der Erzähler behauptet), sind faktuale Texte Teil einer unmittelbaren Kommunikationssituation und begründen damit eine besondere Lesehaltung: Der Leser eines faktualen Textes erwartet nicht die Schilderung eines möglichen, sondern die des vermeintlich wirklichen Geschehens.

Faktuale Texte zeichnen sich im Gegensatz zu fiktionalen also dadurch aus, dass der Autor immer auch der Erzähler ist (vgl. Genette 1992, 83 ff.), d. h. der Autor steht für die Wahrheit der Behauptungen ein. Durch diese Identität insinuiert der Verfasser eines faktualen Textes eine Art Abkommen, das er mit dem Leser einzugehen gewillt ist: Der Autor sichert dem Leser zu, dass er möglichst vollständig berichtet, was er an Relevantem weiß, und dass er die Herkunft seines Wissens transparent macht. Gérard Genette spricht in diesem Zusammenhang von einer »Wahrheitsverpflichtung« des Autors faktualer Texte (ebd., 78), Philippe Lejeune von einem »Pakt« (vgl. Lejeune 1994). Der Leser nimmt dieses Versprechen an, das ihm nicht zuletzt durch paratextuelle Angaben signalisiert wird, und betrachtet den Text als den historischen Geschehnissen möglichst nahekommend. Autor und Leser gehen also eine Art ›Wahrhaftigkeits-‹ oder ›Wahrheitsvertrag‹ ein.

Dieser Vertrag erlaubt es einerseits dem Leser, das Geschilderte sinnvoll auf außertextuelle Wirklichkeit zu beziehen, bietet andererseits dem Autor überhaupt erst die Möglichkeit von ernst zu nehmenden Stellungnahmen im Rekurs auf außersprachliche Wirklichkeit. Wie wirkungsmächtig dieser Vertrag ist, zeigt sich daran, dass man – selbst wenn man eine Biografie voller falscher Angaben läse –, zunächst nicht annehmen würde, dass der Autor willentlich gegen den Vertrag verstoßen habe, sondern eher unterstellen würde, dass dem Verfasser Fehler unterlaufen seien.

Die Beurteilung, ob der ›Vertrag‹ eingehalten wird oder nicht, ist nur unter Berücksichtigung einer weiteren Differenzierung möglich: Wird vorrangig aus (1) subjektiver Perspektive oder (2) objektiver Perspektive erzählt? Ein Sprecher beansprucht für seine Aussage entsprechend (1) Wahrhaftigkeit oder (2) Wahrheit. Diese Geltungsansprüche müssen, sofern sie angezweifelt werden, mit den adäquaten Maßstäben bestritten werden: (1) ›Das ist eine Lüge‹ (es wird nicht wahrhaftig erzählt) oder (2) ›das ist falsch‹ (es wird Unwahres erzählt). [...]

Leseprobe aus  dem Handbuch Literaturwissenschaft. Sie können den Handbuch-Artikel nach Anklicken der Zeile „Leserbrief schreiben“ rechts unten auf dieser Seite kommentieren.