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 literaturkritik.de » Nr. 12, Dezember 2009 » Glosse
 
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Max Weber ist schuld

Bedrohen Ideen westlicher Sozialwissenschaftler die Islamische Republik Iran?

Von Dirk KaeslerRSS-Newsfeed neuer Artikel von Dirk Kaesler

Der Wahlspruch der Islamischen Republik Iran lautet: „Unabhängigkeit, Freiheit, Islamische Republik.“ Viele Menschen ohne eigene Erfahrungen mit islamisch dominierten Gesellschaften verstehen nicht, was diese Parolen auch bedeuten: Unabhängigkeit und Freiheit von westlichem Gedankengut. Die Forderung nach der Herrschaft des islamischen Denkens beinhaltet auch die Verbannung der Ideen des als feindlich eingeordneten Westens.

Wer die laufenden Schauprozesse vor dem Teheraner Revolutionsgericht in der Berichterstattung verfolgt, kann nur ahnen, was das im Einzelfall meint. Es bedeutet beispielsweise, dass die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Kategorie der „rational-legalen Herrschaft“, wie sie der deutsche Soziologe Max Weber in seiner Herrschaftssoziologie entwickelt hat, dazu dient, die Unruhen nach der letzten Präsidentschaftswahl vom Juni 2009 „anzufachen“.

Sollten Sie der Meinung sein, dass eine derartige Konstruktion absurd sei, dann könnte Sie der Prozessverlauf gegen einen der prominentesten Angeklagten nachdenklich machen: Saaed Hajjarian, einer der engsten Mitarbeiter und Gedankenlieferant des früheren Präsidenten Mohammed Chatami, legte kürzlich ein „umfassendes Geständnis“ ab. Er gab zu, dass er die Schriften Max Webers gelesen habe, und bekannte: „Theorien der Sozialwissenschaften beinhalten ideologische Waffen, die in Strategien und Taktiken umgesetzt und gegen die offizielle Lehre des Landes gerichtet werden können.“ Hajjarian, der ursprünglich Maschinenbau an der Teheraner Uni studiert hatte, sich dann aber intensiv mit sozialwissenschaftlichen Schriften auseinandergesetzt hat, gab zu, dass Max Webers Herrschaftssoziologie keineswegs auf den Iran anwendbar sei, diese Theorie sei allein in Ländern relevant, „in denen die Menschen wie Untertanen behandelt würden und aller Bürgerrechte beraubt seien, und darum vollkommen unvereinbar mit und keinen Bezug habe zu den aktuellen Bedingungen im Iran.“ Saeed Hajjarian bekannte sich im Sinne der Anklage als schuldig, er habe mit falschen Analysen über die Wahl „schwere Fehler“ begangen und er bitte das iranische Volk um Verzeihung. Dieses Geständnis des 55jährigen ehemaligen stellvertretenden iranischen Innenministers ließ den Staatsanwalt „die maximal mögliche Strafe“ fordern, damit droht Hajjarian die Todesstrafe.

Nach Angaben aus Kreisen der Opposition und der Familie des Angeklagten wurden alle derartigen „Geständnisse“ durch Folter und Isolationshaft erpresst: Der seit einem Mordanschlag im Jahr 2000 schwer verletzte Hajjarian musste von zwei Männern in den Gerichtssaal getragen werden, sein Geständnis wurde von „einem Vertrauten“ verlesen.

Um den Wahnsinn, der sich hier abzeichnet, nachvollziehen zu können, sei in allerknappster Form nachgezeichnet, was Max Weber bei seiner begrifflichen Fassung der „Legitimen Herrschaft“ schrieb. Mit „Herrschaft“ sollen nach ihm jene sozialen Beziehungen angesprochen werden, in denen ein Individuum oder eine Gruppe seinen beziehungsweise ihren Willen gegen ein anderes Individuum oder eine andere Gruppe durchsetzt, und zwar derart, dass die Handlungspartner diesem Willen „gehorchen“. Ausgangspunkt der soziologischen Fragestellung ist die Tatsache, dass alle denkbaren Qualitäten eines oder mehrerer Menschen und alle denkbaren Konstellationen jemanden in die Lage versetzen können, seinen Willen in einer gegebenen Situation durchzusetzen.

Um diesen Sachverhalt begrifflich anzugehen, entwickelte Max Weber das dreipolige Begriffssystem: Macht, Herrschaft und Disziplin, die er folgendermaßen definierte: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht; Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden; Disziplin soll heißen die Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten, automatischen und schematischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden.“

Die Kategorie „Herrschaft“ beschäftigte Weber zeit seines Lebens, wissenschaftlich wie praktisch und politisch. Unter der Überschrift „Die Typen der Herrschaft“ versuchte er, das Begriffsfeld analytisch zu präzisieren, wobei er betonte, dass die Motive für den Gehorsam gegenüber Herrschaftsansprüchen ein breites Spektrum erfassen können, das von „dumpfer Gewöhnung“ bis zu rein zweckrationalen Erwägungen reicht. Allen Formen gemeinsam sei jedoch, dass „ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also: Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen“ zu jedem „echten“ Herrschaftsverhältnis gehört.

Für die Absicherung seiner Durchsetzungschance bedarf der Herrschaftsinhaber nach Weber eines Verwaltungsstabes, dessen Bindung an den Herrscher ebenfalls variieren kann. Rein materielle, zweckrationale Motive der Verbundenheit zwischen Herrscher und Verwaltungsstab bewirken allenfalls einen relativ labilen Bestand der Herrschaft. Regelmäßig, und insbesondere in „außeralltäglichen“ Fällen, kommen deswegen auch affektuelle oder wertrationale Motive hinzu. Doch auch die Verbindung der materiellen, zweckrationalen mit affektuellen, wertrationalen Motiven bildet noch keine „verlässlichen“ Grundlagen einer Herrschaft: „Zu ihnen tritt normalerweise ein weiteres Moment: der Legitimitätsglaube.“

Deswegen unterscheiden sich die berühmten Weberschen drei „reinen“ Typen legitimer Herrschaft einzig und allein durch ihre jeweilige Legitimitätsgeltung. Diese „kann nämlich primär sein: 1. rationalen Charakters: auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhen (legale Herrschaft), oder 2. traditionalen Charakters: auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhen (traditionale Herrschaft), oder endlich 3. charismatischen Charakters: auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen ruhen (charismatische Herrschaft).“

Was Sie hier lesen, führte 3.500 Kilometer von uns entfernt zur Forderung nach dem Todesurteil. Der Ayatollah Ahmad Dschannati, der aktuelle Vorsitzende des allmächtigen Wächterrats, formulierte am 11. September 2009 mit einer Fatwa die dahinter stehende Programmatik der derzeitigen Regierung: „Ich bin mir sicher, dass Ihnen [adressiert an Cyrus Reza Pahlavi, den ältesten Sohn des ehemaligen Schah von Iran, Mohammad Reza Pahlavi] noch nicht klar ist, was ein islamischer Staat und ein Islam, der die Regierungsverantwortung übernommen hat, bedeutet. Sie wissen noch nicht, welche Macht der regierende Islam hat, um seine Feinde zu brechen. Ihnen ist immer noch nicht klar, dass die Säuberung der Gesellschaft von Hunderttausenden, die dem regierenden Islam im Wege stehen, für die Ayatollahs einfacher ist, als einen Schluck Wasser zu trinken, ja dass es geradezu eine Pflicht des regierenden Islam ist, die, die ihm im Wege stehen, zu beseitigen. […] Sie wissen noch nicht, dass es eine Pflicht des regierenden Islams ist, den Glauben aller Menschen auf der Erde an den Auffassungen eines Marja-e taqlid auszurichten. Sie wissen noch nicht, dass es zu den Pflichten des regierenden Islams gehört, auch die Anhänger von Buddha, Jesus und Moses anzuleiten. Sie wissen noch nicht, dass es zu den Pflichten des regierenden Islams gehört, mit den Feinden des Islam zu brechen. Sie wissen noch nicht, dass die 1.400 Jahre alten Werte der islamischen Gesellschaft für den regierenden Islam verpflichtend sind. Sie wissen noch nicht, dass es die Pflicht des regierenden Islams ist, alle Werke von Götzenanbetern zu zerstören. Sie wissen noch nicht, dass die Unterweisung aller Frauen und Männer keine Vergewaltigung ist, sondern das Recht des regierenden Islams ist. Sie wissen noch nicht, dass die Bestrafung eines Angeklagten und die Rettung seines Seelenheils eine Pflicht des regierenden Islams ist. Sie wissen noch nicht, dass die Bevölkerung den Geschmack des wahren regierenden Islams noch nicht gekostet hat. Sie wissen noch nicht, dass das wahre Gesicht des regierenden Islam unserer Gesellschaft noch nicht offenbart wurde. Was sie sehen, ist das freundliche Lächeln des regierenden Islam.“

Es waren meiner Zeitung am 18. November 2009 gerade mal elf Zeilen wert, die AP-Agenturmeldung in der Spalte „Ausland in Kürze“, ohne jede weiteren Details, abzudrucken: „Iraner zum Tode verurteilt. In Iran sind nach den Massenprotesten um die Präsidentenwahl vom 12. Juni fünf Oppositionelle zum Tode verurteilt worden. Dies berichtete das staatliche iranische Fernsehen am Dienstag unter Berufung auf das Justizministerium. Nach den niedergeschlagenen Kundgebungen waren hunderte Demonstranten verhaftet und vor ein Revolutionsgericht gestellt worden.“

Wir wissen es nicht, ob Saeed Hajjarian zu den Verurteilten gehört, bestraft für seine früheren Aussagen, dass sich im Iran noch keine „Zivilgesellschaft“ formiert habe, in der eine rational-legale Herrschaft existiere. Mit Hajjarian wurden nicht nur iranische Intellektuelle angeklagt, neben ihnen saßen Max Weber, Talcott Parsons, Jürgen Habermas, Richard Rorty und John Keane auf der Anklagebank. Ihre Schuld sei es, „die nationale Sicherheit zu bedrohen und die Säulen der wirtschaftlichen Entwicklung zu erschüttern“. Die Chance darauf, dass es auch im Iran zu einer „samtenen“, also gewaltfreien Revolution kommen könnte, schwindet. Auch in manchen westlichen Gesellschaften wurde die Etablierung einer rational-legalen Herrschaft blutig erkämpft.





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 literaturkritik.de » Nr. 12, Dezember 2009 » Glosse
 

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Letzte Änderung: 09.12.2009 - 12:19:20
Erschienen am:23.11.2009
Lesungen: 1452
© beim Autor und bei literaturkritik.de

 

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