I.10.3 Zensur

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10.3 Zensur

Die Opinio communis versteht unter Zensur die Überprüfung von Druckschriften nach staatlich oder kirchlich verfügten Normen, um gegebenenfalls eine Modifizierung des Textes oder ein Verbot zu erwirken. Diese nur vordergründig schlüssige Definition wirft eine Reihe von Problemen und Fragen auf, die im Folgenden konkretisiert und exemplifiziert werden. Jede fundierte Analyse der Zensur muss neben originär literaturwissenschaftlichen Fragestellungen (Gattungs- und Themenpräferenzen, Stil, Wort- und Bildwahl, Textgenese und -kritik, Kanonisierung, Tabus und Normen) auch rechtswissenschaftliche, medienhistorische und kultursoziologische Aspekte fokussieren.

Phänomenologie der Zensur

Die Etymologie des Wortes Zensur (lat. censura) verweist auf die Antike. Doch erst mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern und seit den konfessionellen Konflikten der Frühen Neuzeit gewinnt die Zensur eine politisch diskursbestimmende Qualität. Sie wird zum unverzichtbaren Instrument monarchischer, republikanischer und schließlich auch demokratisch-pluralistischer Ordnungen. Sie dient, indem sie die Text- und Bildervielfalt nach den Kriterien einer hypothetischen Funktionalität und Disfunktionalität kategorisiert, der Kommunikationskontrolle und Normierung generalisierender Weltdeutung. Die faktischen Wirkungen der Zensur sind schwer abzuschätzen. Zensorische Maßnahmen sind zu allen Zeiten konterkariert worden, die wirksamsten Praktiken der Literaturkontrolle haben die totalitären Regime des 20. Jh.s entwickelt. Die in vielen Verfassungen verankerte Ächtung der Zensur hat in der Regel mit der Verfassungswirklichkeit nur bedingt etwas gemein. Zensur reglementiert soziales Verhalten nach der Maßgabe einer soziokulturellen und politischen Ordnung, einer postulierten Moral, der dominanten Religion oder einer implantierten Ideologie. Ihr Augenmerk richtet sie auf die vermutete Wirksamkeit von Textzeugnissen oder Ideologemen, ihr Ziel ist die Konformität eines für verbindlich erklärten Kulturhorizonts. Zensur ist stets parteilich und setzt an die Stelle einer komplexen Wirklichkeit die Reduktion von Komplexität. Seit jeher kommt den Instanzen der Zensur – ganz gleich, ob es sich um aktive Lobbyisten, um staatliche oder kirchliche Eliten handelt – auch der Einfluss zu, die angestrebte Konformität durch Privilegierung oder Repression zu etablieren. Zensur ist jedoch seit der Frühen Neuzeit nicht allein ein Instrument der Herrschaftskontrolle, sondern wird auch früh zu einem viel diskutierten, zentralen Thema künstlerischer und schriftstellerischer Reflexion. Zensur ist immer subversiv umgangen und lautstark gefordert worden, wenn es um die Bekämpfung missliebiger und konkurrierender Ideen ging. Während der Genese vieler künstlerischer und literarischer Werke ist die Zensur konsequent mit bedacht worden: Wohlkalkulierte Skandale, ängstliche Selbstzensur oder vorauseilender Gehorsam geben davon Zeugnis.

Unabhängig von der Epochenkonstellation ist jeder zensorische Akt einem »zur Norm erhobenen Weltbild«, zumindest aber bestimmten soziokulturellen Verhaltensmustern verpflichtet, die als anvisiertes oder bereits realisiertes Ziel von konfliktfähigen »Trägern der Zensur zum Maßstab« (Aulich 1988, 180) für Text- und Bildzeugnisse und deren Medialisierung oder öffentlicher Rezeption konkretisiert, aber nicht unbedingt präzise definiert worden sind. Zensur dient demnach der Durchsetzung oder dem Schutz religiöser, politischer, sozialer und kultureller Normen und lässt sich in Anlehnung an Ulla Ottos Standardwerk Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik als »autoritäre Kontrolle aller menschlichen Äußerungen « skizzieren, die sich »innerhalb eines bestehenden gesellschaftlichen Systems mit der Bemühung « (Otto 1968, 6) um sprachliche, bildnerische oder musikalische Formen an eine Öffentlichkeit wenden. Die Argumentation der Zensoren basiert – der tatsächlichen oder vermeintlichen Normverletzung entsprechend – auf dem Vorwurf, der inkriminierte Text sei gotteslästerlich, landesverräte- risch, verleumdend, amoralisch oder aus dem Blickwinkel eines kritischen Rationalismus als abergläubisch und volksverdummend einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund kann aus der Sicht der zensierenden Institutionen zwischen blasphemischer, staatsfeindlicher, sittenwidriger, pornografischer und pseudowissenschaftlicher Literatur differenziert werden. In der Praxis erweisen sich diese Kategorien aber als unpräzise, so dass der subjektiven Sicht des Zensors entscheidende Bedeutung zukommt. […]

Leseprobe aus  dem Handbuch Literaturwissenschaft. Sie können den Handbuch-Artikel nach Anklicken der Zeile „Leserbrief schreiben“ rechts unten auf dieser Seite kommentieren.